Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Das Dezernat II der Stadtverwaltung umfasst künftig die Ämter 40 (Schule und Sport), 50 (Soziales und Integration) und 51 (Jugendamt).

 

Das Amt 20 (Kämmerei) wird dem Dezernat I zugeordnet.


Protokoll:

 

Stv. Stracke kann dem Antrag grundsätzlich zustimmen, möchte aber wissen, ob im Organigramm dargestellt würde, dass bei Zuordnung der Kämmerei zum Dezernat I, die Kämmerin nicht weisungsbefugt sei.

 

Bgm‘in Dr. Warnecke erläutert, dass, wenn ein Kämmerer „bestellt“ sei, dieser qua Amt nicht weisungsbefugt sei. Im Organigramm würde er dementsprechend als „bestellte/r Kämmerin/Kämmerer“ ausgewiesen.

 

Des Weiteren weist Bgm‘in Dr. Warnecke im Hinblick auf den ersten Absatz des Antrags der FDP darauf hin, dass sie bei der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder kein Stimmrecht habe.

 

Stv. Sack erklärt für die GAL, dass diese dem Antrag nicht zustimmen könne, weil man die Argumentation der FDP auch genau umdrehen könne. Er halte die Entkopplung von Kämmereiaufgaben zu Sachaufgaben nicht sinnvoll. Ein Kämmerer habe eine führende Position inne und der Sozialbereich müsse gut gesteuert werden. Deshalb solle dies in einer Person wahrgenommen werden. Um Mittel effizient einzusetzen, sei die enge Verzahnung von Finanzen und Sozialem unter Steuerungsgesichtspunkten unverzichtbar.

 

Stv. Wetterau stellt fest, dass es in den letzten Jahren im Kassen- und Finanzbereich immer wieder erhebliche Veränderungen gegeben habe und alle Aufgaben abgedeckt sein müssten. Dies sei bei dem inzwischen bereits erreichten Umfang schwierig. Er sieht den Sozialbereich durch eine Organisationsveränderung nicht geschmälert.

 

Stv. Lukat ist dafür, die Aufgabenzuordnungen zu beraten und zu strukturieren. Im Antrag sei keine Analyse vorgenommen worden, so dass dieser zu kurz gesprungen sei.

 

Stv. Stracke erläutert, dass die Dezernate II und III ein erhebliches Finanzvolumen hätten und eine bestellte Kämmerin sachlich sicher besser und unabhängiger entscheiden könne.

 

Stv. Lukat fragt, wie viele unabhängige Kämmerer es im Kreis gäbe?

 

Bgm‘in Dr. Warnecke erklärt, dass es welche gäbe und die konkrete Zahl zu Protokoll gegeben werde.

 

Antwort der Verwaltung zum Protokoll:

es gibt im Kreis Mettmann fünf Wahlbeamte als Kämmerer und fünf bestellte Kämmerer.

 

Stv. Lukat weist darauf hin, dass die Wahlzeit des technischen Dezernenten 2020 ende und regt an, beide Dezernentenstellen und Aufgaben neu zu strukturieren.

 

Stv. Stracke weist darauf hin, dass die Aufgaben auch bei getrennten Dezernaten analysiert und ggf. umstrukturiert werden könnten.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

9 Ja  /  2 Nein  /  0 Enthaltungen