Sitzung: 18.06.2019 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltung: 0
Beschluss:
Das Dezernat II der Stadtverwaltung umfasst künftig die Ämter 40 (Schule und Sport), 50 (Soziales und Integration) und 51 (Jugendamt).
Das Amt 20 (Kämmerei) wird dem Dezernat I zugeordnet.
Protokoll:
Stv. Stracke kann dem Antrag grundsätzlich zustimmen,
möchte aber wissen, ob im Organigramm dargestellt würde, dass bei Zuordnung der
Kämmerei zum Dezernat I, die Kämmerin nicht weisungsbefugt sei.
Bgm‘in Dr. Warnecke erläutert, dass, wenn ein Kämmerer
„bestellt“ sei, dieser qua Amt nicht weisungsbefugt sei. Im Organigramm würde
er dementsprechend als „bestellte/r Kämmerin/Kämmerer“ ausgewiesen.
Des Weiteren weist Bgm‘in Dr.
Warnecke im Hinblick auf den ersten Absatz des Antrags der FDP darauf hin,
dass sie bei der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder kein
Stimmrecht habe.
Stv. Sack erklärt für die GAL, dass diese dem Antrag
nicht zustimmen könne, weil man die Argumentation der FDP auch genau umdrehen
könne. Er halte die Entkopplung von Kämmereiaufgaben zu Sachaufgaben nicht sinnvoll.
Ein Kämmerer habe eine führende Position inne und der Sozialbereich müsse gut
gesteuert werden. Deshalb solle dies in einer Person wahrgenommen werden. Um
Mittel effizient einzusetzen, sei die enge Verzahnung von Finanzen und Sozialem
unter Steuerungsgesichtspunkten unverzichtbar.
Stv. Wetterau stellt fest, dass es in den letzten Jahren
im Kassen- und Finanzbereich immer wieder erhebliche Veränderungen gegeben habe
und alle Aufgaben abgedeckt sein müssten. Dies sei bei dem inzwischen bereits
erreichten Umfang schwierig. Er sieht den Sozialbereich durch eine
Organisationsveränderung nicht geschmälert.
Stv. Lukat ist dafür, die Aufgabenzuordnungen zu
beraten und zu strukturieren. Im Antrag sei keine Analyse vorgenommen worden,
so dass dieser zu kurz gesprungen sei.
Stv. Stracke erläutert, dass die Dezernate II und III
ein erhebliches Finanzvolumen hätten und eine bestellte Kämmerin sachlich
sicher besser und unabhängiger entscheiden könne.
Stv. Lukat fragt, wie viele unabhängige Kämmerer es im
Kreis gäbe?
Bgm‘in Dr. Warnecke erklärt, dass es welche gäbe und die
konkrete Zahl zu Protokoll gegeben werde.
Antwort der Verwaltung zum
Protokoll:
es gibt im Kreis Mettmann fünf
Wahlbeamte als Kämmerer und fünf bestellte Kämmerer.
Stv. Lukat weist darauf hin, dass die Wahlzeit des
technischen Dezernenten 2020 ende und regt an, beide Dezernentenstellen und
Aufgaben neu zu strukturieren.
Stv. Stracke weist darauf hin, dass die Aufgaben auch
bei getrennten Dezernaten analysiert und ggf. umstrukturiert werden könnten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
9 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen