Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Haan beschließt folgende Erweiterung seiner Hauptsatzung:

 

 

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(1)   Die Stadt Haan bestellt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie mind. eine Stellvertreterin. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von dem/der Bürgermeister/in bestellt, ist ihm/ihr direkt zugeordnet und untersteht seiner/ihrer Dienstaufsicht. Sie nimmt ihre Aufgaben hauptamtlich und fachlich selbständig wahr. Durch eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben sachgerecht erfüllt. werden. Die Wahrnehmung der Aufgaben kann in Teilzeit erfolgen.

 

(2)   Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten unverzüglich zu beteiligen. Sie hat ein thematisches Mitzeichnungsrecht bei allen Rats- bzw. Ausschussvorlagen. Sie kann an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches eigenes Rederecht.

 

(3)   Die Gleichstellungsbeauftragte betreibt im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns der Stadt eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen