Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen eine Kostenschätzung im Sozial- und Integrationsausschuss (SIA) sowie im Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (BVFOA) vorzustellen.

 

2.    Sollte diese Kostenschätzung wirtschaftlicher ausfallen als die bisherigen Kosten für Securitydienstleistungen, wird die Verwaltung beauftragt, bei der kommenden Vergabe der Securitydienstleistungen in der städt. Wohnunterkunft Kaiserstraße 10 – 14 die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke begrüßt den anwesenden Gutachter, Herrn Kraiss und bittet diesen die Gefährdungsanalyse vorzustellen.

 

Herr Kraiss stellt daraufhin die erstellte Gefährdungsanalyse zur Unterkunft Kaiserstraße 10 vor.

 

Stv. Elker bedankt sich für die Vorstellung der Analyse und erkundigt sich nach einer Kostenschätzung zu der vorgeschlagenen technischen Ausrüstung, einer Kostenangabe der bisherigen Personalkosten des Securitydienstes und welche Sprachen, vor allem bei dem Sicherheitsdienstleister bedient würden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass die Verwaltung derzeit Personalkosten für den Tages- und Nachtdienst in der Unterkunft der ehemaligen Landesfinanzschule in Höhe von ca. 230.000,- € zzgl. USt zu tragen habe. Bezüglich der Mehrsprachigkeit erläutert sie, dass auch heute nicht immer alle Sprachen bedient werden können, die Anforderung aber in der Ausschreibung einer 24-Stunden besetzten Notruf- und Serviceleitstelle berücksichtigt werden könne.

 

Stv. Lukat möchte wissen, ob die genannten Eingangskontrollen per Videokamera der Standard seien.

 

Herr Kraiss erklärt, dass die Videoüberwachung des Eingangsbereiches zur Einlasskontrolle diene, ähnlich wie bei einem Pförtner mit dem Unterschied, dass derjenige, welcher den Einlass kontrolliere bzw. frei gebe nicht vor Ort sein müsse. Dies sei tatsächlich an vielen Standorten bereits im Einsatz.

 

Stv. Rehm verweist darauf, dass das eingesetzte Sicherheitspersonal vor allem der Sicherheit der Bewohner diene. Eine Überwachung per Video sei da schließlich etwas anderes als Wachpersonal vor Ort.

 

Herr Kraiss erklärt hierzu, dass es in Haan zu keinerlei sicherheitsbedenklichen Verstößen oder Angriffen auf Flüchtlingsunterkünften gekommen und dies auch nicht zu erwarten sei. Dies sei leider nicht überall der Fall. Zudem führt er aus, dass ein einzelner Wachmann alleine auch keine ganze Gruppe von Randalierern aufhalten könne. Er bezieht sich auf die anderen Unterkünfte innerhalb der Stadt Haan. Hier gebe es auch kein Sicherheitspersonal, daher müsse man sich die Frage stellen, weshalb ausgerechnet in der Unterkunft an der Kaiserstraße dieses aufrecht erhalten bleiben solle.

 

Da die Sitzungsvorlage keinen Beschlussvorschlag enthalte, formuliert Bgm’in Dr. Warnecke einen Beschlussvorschlag und gibt diesen anschließend zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.

einstimmig beschlossen

 

zu 2.

mehrheitlich beschlossen

33 Ja  /  5 Nein  /  0 Enthaltungen