Sitzung: 19.06.2019 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 61/284/2019
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Stadt Haan zum Antrag
der Kalkwerke Oetelshoven GmbH & Co.KG auf Planfeststellung nach § 35 (2)
Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Erweiterung der Halde Oetelshoven in Wuppertal
wird in Abstimmung mit dem Kreis Mettmann von der Verwaltung erarbeitet und
anschließend dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Protokoll:
TA Bolz erläutert die Sachlage sowie das Planverfahren und beantwortet hierzu gestellte Fragen.
Technischer Beigeordneter Alparslan erklärt, dass es sich um einen Wirtschaftswald handle und nicht um einen Naturwald. Das Vorhaben verstoße nicht gegen den Regionalplan und die Belange der Stadt Haan (Flächennutzungsplan) seien nicht betroffen. Für die Belange zum Thema Umweltschutz sei der Kreis der richtige Ansprechpartner. Die Stadt Haan könne nur Anregungen machen. Haan werde auch Punkte ansprechen, die die Verwaltung kritisch sieht, z.B. der Lärmschutz.
Die WLH-Fraktion lehnt den Antrag auf Haldenerweiterung ab. Die Gründe hat sie im Nachgang der Sitzung zum Protokoll schriftlich nachgereicht. Sie lauten wortwörtlich wie folgt:
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Planungshoheit
Das Planfeststellungsverfahren der BR Düsseldorf habe Auswirkungen auf die
Planungshoheit der Stadt Haan. Im Interesse der Haaner Bürger fordert sie ein
Mitbestimmungsrecht im Planverfahren. Eine im FNP ausgewiesene Waldfläche soll
als Fläche für „Aufschüttung“ bzw. als Fläche für einen Lärmschutzwall
beansprucht werden. Das widerspräche dem Selbstverwaltungsrecht der Stadt.
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Alternativprüfungen
Die Alternativprüfungen sind für die WLH-Fraktion nicht schlüssig, warum hier
das Planfeststellungsverfahren gerechtfertigt sein soll.
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Gesundheit
Anwohner beim Nachbarschaftstreffen und in der Fraktionssitzung haben auf eine
mögliche Gesundheitsgefahr in der unmittelbaren Nachbarschaft des Unternehmens
aufgrund der Staub-Emissionen aufmerksam gemacht. Es seien Lungenerkrankungen
wie Krebs und COPD aufgetreten. Da wäre eine entsprechende Untersuchung im
Vorfeld einer Genehmigung wünschenswert. Der WLH-Fraktion reicht nicht die
rechnerische Prognose der Belastung durch den Staub. Sie wünscht eine
Untersuchung der Auswirkungen der Feinstäube auf die Menschen inklusive einer
Erhebung der bereits festgestellten Erkrankungen.
Zum Thema Gesundheit verweist der Technische Beigeordnete Alparslan an die Fachbehörden, an das Kreisgesundheitsamt und das Landesumweltamt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen