Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsänderung wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes NRW, zugestimmt.


Protokoll:

 

AL Elke Fischer erläutert die Notwendigkeit einer Satzungsänderung vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage.

 

Stv. Vincent Endereß fragt mit Bezug darauf, dass die finanziellen Auswirkungen noch nicht zu beziffern seien, ob es denn ungefähre Kenntnisse bezüglich der Fallzahlen gebe.

Die Verwaltung antwortet, dass diese noch nicht zu erkennen seien.

 

AM Thomas Kirchhoff stellt die Frage nach dem Zeitpunkt der Geltung. Seiner Kenntnis nach seien die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land NRW noch nicht abgeschlossen. Zudem sei eine Satzungsänderung zur Berechnung überflüssig, wenn die betreffenden Eltern ohnehin von den Beiträgen befreit werden. Er rege daher an, vor einer Abstimmung die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Stv. Vincent Endereß und AM Bernhild Kurosinski weisen darauf hin, dass die Änderung des SGB VIII bereits in Kraft getreten sei. Das Ausführungsgesetz NRW müsse man nicht abwarten, da es ja nichts grundsätzlich anderes bestimmen werde als das Gute-Kita-Gesetz.

 

Der JHA einigt sich darauf, vorbehaltlich Verabschiedung des Ausführungsgesetzes NRW abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen