Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Haan bestellt Frau Doris Abel zur Kämmerin.

 

2.  Im Stellenplan 2020 wird für die Stelle 20/1 eine Planstelle nach A 15 eingerichtet.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Ruppert verweist noch einmal darauf, dass die Gemeindeordnung bestimme, dass der Funktion der Kämmerin / des Kämmerers eine besondere Organstellung innerhalb der Verwaltung innewohne. Es müsse jedoch nicht zwingend sein, dass eine Kämmerin bzw. ein Kämmerer auch Beigeordnete bzw. Beigeordneter sei.

 

Stv. Lukat verweist auf die in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen von 9.000,- € jährlich, welche sich aus der Dotierung der Funktion mit der Besoldungsgruppe A15 ergäben. Da hierzu jedoch keine Stellungnahme der Stellenbewertungskommission vorläge, sei die angedachte Besoldung freiwillig. Entsprechend könne die WLH-Fraktion daher keine Zustimmung geben.

 

StOVR Titzer erklärt, dass die Eingruppierung nach § 2 Abs. 4 Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in analoger Anwendung für Laufbahnbeamte erfolgen könne. Demnach könne die Stadt Haan das Amt des Kämmerers in die Besoldungsgruppe A 15 eingruppieren. Eine entsprechende Stellenbewertung käme aufgrund der Aufgabenwertigkeit zur gleichen Bewertung, weshalb die Verwaltung eine analoge Anwendung vorschlage. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen in der Vorlage führt er aus, dass dies der Differenzbetrag von A14 nach A15 sei. Wenn der / die neue Beigeordnete für den Bereich soziales ebenfalls die Eingruppierung nach A15 erhalte, ergäbe sich für die Stadt keine finanzielle Mehrbelastung, da diese vorher mit der Besoldungsgruppe B2 dotiert war.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass es sich bei dem § 2 Abs. 4 EingrVO um eine sog. „Kann-Vorschrift“ handele und die Verwaltung nicht gezwungen sei die Eingruppierung entsprechend vorzunehmen. Sollte jedoch die Stellenbewertung das Ergebnis der Eingruppierung nach A15 ausweisen, so könne die WLH-Fraktion dem zustimmen, ohne diese jedoch nicht. Sie bittet daher um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.

einstimmig angenommen

 

zu 2.

mehrheitlich angenommen

9 Ja  /  1 Nein  /  1 Enthaltung