Beschluss: Entscheidung ausgesetzt


Protokoll:

 

Stv. Stracke verweist auf die Vorlage und darauf, dass dort als Voraussetzung die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst) genannt sei. Er plädiert dafür, die Voraussetzung auf die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) anzuheben.

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Voraussetzung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegs-amt für Beigeordnete nicht zwingend vorgeschrieben sei und die Verwaltung daher vorgeschlagen habe das 1. Einstiegsamt zu wählen, um so auch möglichst viele potenzielle Bewerber anzusprechen. Eine Anhebung der Voraussetzung auf das 2. Einstiegsamt sei aber durchaus möglich.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass die Stelle mit der Besoldungsgruppe A15 dotiert sei. Sie schlägt vor, diese nach A16 zu dotieren, da dies andere Städte mit vergleichbarer Größe auch täten. Die Stadt könne mit der entsprechenden Dotierung einen guten Anreiz für potenzielle Bewerber schaffen.

 

StOVR Titzer erklärt, dass für sonstige Beigeordnete die Besoldung nach A15 nach der Eingruppierungsverordnung vorgesehen sei. Die Besoldungsgruppe A16 sei für den / die allgemeine Vertreter/in der Bürgermeisterin (1. Beigeordnete) vorgesehen.

 

Stv. Ruppert bittet darum die Ausschreibung entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) abzuändern.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich