Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Das Prüfergebnis durch die Rheinbahn AG wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

TA Böhm stellt die Vorlage vor.

 

Der Vertreter der Rheinbahn AG, Herr Bäumken verweist auf die einheitliche Regelung des VRR bezüglich des Kurzstreckentarifes. Er erläutert, dass die Rheinbahn hier Sorge habe, einen Präzendenzfall zu schaffen, sofern hier eine Ausnahmeregel eingeführt werden würde, da zu viele Ausnahmeregelungen die einheitlichen Regelungen untergraben würden.

 

Stv. Zipper verweist in diesem Zusammenhang noch auf den Preis eines Ticket 1000 09:00 Uhr als Abonnement. Die Preisdifferenz zwischen dem Kurzstreckenticket und dem genannten Ticket sei hier nicht so gravierend.

 

Stv. Sack erklärt, dass es hier ja auch hauptsächlich darum ginge, den örtlichen Einzelhandel zu einem günstigen Tarif zu erreichen. Man könne hier mit dem Einzelhandel auch ggf. über Teilerstattungen der Ticketpreise sprechen, sofern die Kunden mit dem ÖPNV anreisen. Es gäbe bereits Beispiele, in denen eine solche Vereinbarung existiere.

 

AM Dörfler führt aus, dass bezüglich möglicher Teilerstattungen im Rahmen der Quartiersarbeit eine Ansprache des Lebensmittelmarktes „supernah“ vorgesehen sei. 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich