Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Kostenberechnung inkl. der gesamten Vorlage zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Stv. Lukat verweist auf einen früheren Ratsbeschluss, dass eine Sanierung unter der Maßgabe erfolgen solle, dass die Zimmer eine gewisse Mindestgröße haben müssten. Hier werde jedoch nur der Bestand saniert, bei dem die Raumgrößen dieser Mindestgröße nicht entsprechen würden. Sie frage sich, ob die Sanierung entgegen des Ratsbeschlusses durchgeführt werden dürfe.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass die Verwaltung diesen Sachverhalt in mehreren Ausschüssen vorgelegt habe.

 

Techn. Bgo. Alparslan ergänzt, dass an den Zuschnitten der Räumlichkeiten zu dem genannten Budget nicht gearbeitet werden könne, daher würden die Raumgrößen aus dem Bestand beibehalten.

 

Stv. Kaimer führt aus, dass die CDU-Fraktion sich damals für die Sanierung der Liegenschaft ausgesprochen habe, da dies die schnellstmögliche Lösung sei.

 

Stv. Stracke erläutert, dass hier die gesetzten Mindeststandards missachtet würden, lediglich weil es schnell gehe. Die Belange der Leute würden damit ebenfalls missachtet. Da die Vorlage hier nur eine Kenntnisnahme beinhalte, erklärt er für die SPD-Fraktion, dass diese die Vorlage missbilligend zur Kenntnis nehme.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt zu den genannten Standards, dass die Verwaltung diese einhalte. Lediglich zwei Räume würden diese unterschreiten, jedoch handele es sich dabei um sog. Ausgleichsräume. Sie bekräftigt zudem nochmal, dass in der Liegenschaft dringender Handlungsbedarf bestehe.

 

Stv. Sack führt ergänzend hierzu aus, dass die Standarddiskussion auch eine Frage der Belegung sei und nicht an abstrakten Raumgrößen festgemacht werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen