Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 620.614,89 € verzichtet.

 

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 620.614,89 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 02.10.2019 und den Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion. Sie verliest diesen und lässt im Anschluss hierüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag GAL-Fraktion

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 366.614,89 € verzichtet. Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b) werden vom ausschüttungsfähigen Gewinn 254.000,00 € an die Stadt Haan ausgeschüttet.

 

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 366.614,89 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja  /  30 Nein  /  3 Enthaltungen


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

31 Ja  /  5 Nein  /  1 Enthaltung