Sitzung: 29.10.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/106/2019
Beschluss:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 620.614,89 € verzichtet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 620.614,89 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Protokoll:
Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 02.10.2019 und den Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion. Sie verliest diesen und lässt im Anschluss hierüber abstimmen.
Beschlussvorschlag
GAL-Fraktion
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 366.614,89 € verzichtet. Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b) werden vom ausschüttungsfähigen Gewinn 254.000,00 € an die Stadt Haan ausgeschüttet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 366.614,89 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
4 Ja / 30 Nein / 3 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
31 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung