Beschluss:

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten werden die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im Haushaltsplanentwurf 2020 dargestellt, dem HFA zur weiteren Beschlussfassung empfohlen.


Protokoll:

 

Stv. Stracke verweist darauf, dass der Haushaltsplan erst vor Kurzem eingebracht wurde und nun schon über einen Teil dazu beraten werden solle. Er bittet darum, dies bei der zukünftigen Terminierung der Haushaltssitzungen zu beachten.

 

Stv. Lukat verweist auf Seite 28 des Haushaltsplanentwurfes und den dort genannten Kapitalstock zur Finanzierung späterer Pensionen und möchte wissen weshalb dieser notwendig sei.

 

StOVR’in Abel erläutert dazu, dass zum Erhalt des Eigenkapitals grundsätzlich der Aufbau eines Kapitalstocks für Pensionsrückstellungen notwendig sei. Das Problem hierbei sei jedoch, auch für viele andere Kommunen, dass die dafür notwendigen liquiden Mittel aufgrund der hohen Investitionsausgaben nicht vorhanden seien. Der Aufbau eines kreditfinanzierten Kapitalstocks mache keinen Sinn.

 

Stv. Lukat verweist auf die Erläuterung zu Pos. 7 des Produktsachkontos 020410 - „Abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistungen“ (Haushaltsplanentwurf S. 321) und merkt an, dass finanzielle Mittel für das Feuerwehrgerätehaus in Gruiten dringend benötigt würden. Bereits der Brandschutzbedarfsplan 2015 habe gezeigt, dass dort dringender Handlungsbedarf bestehe. Sie erwarte, dass die Verwaltung entsprechende Zahlen vorlege, damit diese entsprechend in den Haushalt aufgenommen werden können, um die Missstände beim Feuerwehrgerätehaus zu beseitigen.

 

StOVR’in Abel führt dazu aus, dass es sich bei der entsprechenden Position um Rückstellungen für die Instandsetzung handele. Diese konnten aufgrund der fehlenden Planung anhand des neuen Brandschutzbedarfsplanes bisher nicht abgerufen werden. In solchen Fällen sehe die Gemeindeprüfanstalt vor, dass entsprechende Rückstellungen aufzulösen seien. Bezüglich der Mittel für das Feuerwehrgerätehaus erläutert sie, dass diese ohne eine entsprechende Planungsgrundlage nicht in den Haushalt eingestellt werden dürfen. Die Grundlage sei der neue Brandschutzbedarfsplan, welcher bisher jedoch noch nicht vorliege.

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer ergänzt hierzu, dass die Verwaltung aufgezeigt habe, dass die Grundlage des alten Brandschutzbedarfsplanes aus 2015 nach den heutigen Standards nicht ausreichend sei. Es müsse daher der neue Plan abgewartet werden.

 

StBR Schlipköter erläutert, dass der Kreis Mettmann derzeit noch nicht genau sagen kann, wann der Rettungsdienstbedarfsplan fertig werde.

 

  


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

6 Ja  /  2 Nein  /  9 Enthaltungen