Beschluss:
Der Rat der Stadt Haan gibt die in dieser Vorlage unter „Ergebnis
- Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien“
genannten Nachhaltigkeitskriterien frei für die Beachtung beim Wettbewerb, bei
der weiteren Planung und Ausschreibung sowie bei der Auftragsvergabe zum Neubau
des Rathauses.
Protokoll:
Stv. Rehm weist daraufhin, dass auf Seite 2 der Vorlage das Ergebnis der Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien nicht korrekt wiedergegeben sei und erläutert folgende Änderungen (durchgestrichen):
Ergebnis - Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien:
In der AG Rathaus hat man sich nach Abwägung von Vor- und Nachteilen auf folgende Nachhaltigkeitskriterien für den Rathausneubau verständigt:
- Begrenzung des Fensterflächenanteils in der Regelfassade, d.h. Ausnahmen bilden besondere Bereiche wie z.B. die Eingangsfassade.
· Es ist ein möglichst flächeneffizientes Gebäude zu planen, d.h. das Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogeschossfläche ist zu optimieren.
- Es
werden für die Gebäudeaußenhülle
(hier Fassade und Dach)die U-Werte des Passivhauses vorgegeben.
·
Wo möglich
werden extensive Gründächer vorgesehen, die begehbar zu Wartungszwecken sind.
·
Flächen für Photovoltaik sind wo möglich einzuplanen.
· Die Grundrisse sind ohne notwenige Flure in Einheiten kleiner 400 m² zu planen um spätere Flexibilität des Grundrisses bei Umbauten im Inneren zu ermöglichen.
· Es werden insgesamt 10% der Fläche als Ausbaureserve vorgesehen.
· Schadstofffreiheit ist bei der Ausschreibung zu definieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen