Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Haan gibt die in dieser Vorlage unter „Ergebnis - Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien“ genannten Nachhaltigkeitskriterien frei für die Beachtung beim Wettbewerb, bei der weiteren Planung und Ausschreibung sowie bei der Auftragsvergabe zum Neubau des Rathauses.


Protokoll:

 

Stv. Rehm weist daraufhin, dass auf Seite 2 der Vorlage das Ergebnis der Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien nicht korrekt wiedergegeben sei und erläutert folgende Änderungen (durchgestrichen):

 

Ergebnis - Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien:

 

In der AG Rathaus hat man sich nach Abwägung von Vor- und Nachteilen auf folgende Nachhaltigkeitskriterien für den Rathausneubau verständigt:

 

  • Begrenzung des Fensterflächenanteils in der Regelfassade, d.h. Ausnahmen bilden besondere Bereiche wie z.B. die Eingangsfassade.

·         Es ist ein möglichst flächeneffizientes Gebäude zu planen, d.h. das Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogeschossfläche ist zu optimieren.

 

  • Es werden für die Gebäudeaußenhülle (hier Fassade und Dach) die U-Werte des Passivhauses vorgegeben.

·         Wo möglich werden extensive Gründächer vorgesehen, die begehbar zu Wartungszwecken sind.

·         Flächen für Photovoltaik sind wo möglich einzuplanen.

·         Die Grundrisse sind ohne notwenige Flure in Einheiten kleiner 400 m² zu planen um spätere Flexibilität des Grundrisses bei Umbauten im Inneren zu ermöglichen.

·         Es werden insgesamt 10% der Fläche als Ausbaureserve vorgesehen.

·         Schadstofffreiheit ist bei der Ausschreibung zu definieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen