Beschluss:

 

Beschlussvorschlag für den RPA:

 

1.    Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2018 in der Fassung vom 05.08.2019 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geprüft. In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.08.2019 einbezogen.

 

2.    Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 05.08.2019 und den Lagebericht billigt.

 

3.    Die Erklärung wird vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben.

 

4.    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018.

 

5.    Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:

 

1.     Der Rat stellt gemäß §§ 96 und 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschluss zum 31.12.2018 fest.

 

2.     Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 96 GO NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.

 

Nach der Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde die schriftliche Stellungnahme vom Vorsitzenden unterschrieben.

 


Protokoll:

 

JA 2018

 

Frau Frindt-Poldauf stellt die Neuerungen, die mit dem 2. NKFWG in Kraft getreten sind, vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der Gesetzesänderung zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben.  Eine entsprechende Stellungnahme wurde vom Rechnungsprüfungsamt vorbereitet. Als Anlage zur Beschlussvorlage wurde diese mit der Einladung verteilt. 

 

Stv. Lukat möchte wissen, ob es sich bei dem Betrag der Vollstreckungsbeamten in Höhe von 150,- € um die Einnahmen im Haushaltsjahr 2018 handelt bzw. um welchen Bestand es sich handelt (S. 29, Liquide Mittel, Bericht RPA). Der Betrag erscheint ihr sehr niedrig.

 

Frau Klingbeil teilt hierzu mit, dass es sich um die Barkassen der Vollstreckungsbeamten handelt. Die 150.- € stellen den Bestand zum 31.12.2018 dar. Die Einnahmen der Vollstreckungsbeamten werden unterjährig auf das städtische Konto eingezahlt. Bei den 150,- € handelt es sich nicht um Einnahmen, sondern um den Wechselgeldbestand.

 

Stv. Zipper findet die Feststellung zu den Nutzungsdauern etwas hart formuliert und er möchte wissen, ob es in dieser Form üblich wäre (S. 17, Nutzungsdauern, Bericht RPA).

 

Frau Klingbeil führt hierzu aus, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, wie zu buchen ist. Die erforderlichen Korrekturbuchungen konnten für diesen Jahresabschluss nicht vorgenommen werden, so dass eine entsprechende Feststellung aufzunehmen war. Die Nutzungsdauern wurden jedoch richtig festgelegt. Mit der Bilanzierung der Vermögensgegenstände sind auch die Abschreibungen zu erfassen. Bei verschiedenen Anlagegütern ändern sich diese Beträge, sobald die erforderlichen Korrekturbuchungen vorgenommen wurden.

 

Stv. Lukat fragt nach, ob das BgA Hallenbad von der Finanzverwaltung geprüft wurde und die Risiken hierüber abgebildet werden (S. 37, Sonstige Rückstellungen, Bericht RPA).

 

Frau Klingbeil erklärt, dass hierzu eine Mitteilung der Finanzbehörde vorlag und das auf Grund dessen die entsprechenden Änderungen vorgenommen wurden.

Frau Abel äußert, dass vom Finanzamt eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde aus der sich eine Steuernachzahlung ergibt. Durch die Kämmerei wurde deshalb die Rückstellung gebildet. Im Juli 2019 wurde hierüber bereits in der Ratssitzung ausführlich berichtet.

 

Stv. Zipper betont, dass es erfreulich ist, dass die Gebührenforderungen reduziert wurden (S. 27, Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen, Bericht RPA). In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob es Kenntnisse darüber gibt, wie hoch der Rückstau bei der Gebührenabrechnung ist.

 

Frau Abel berichtet, dass es sich hierbei nur um die Begleichung von Forderungen handelt. Das bedeutet, dass die Schuldner ihre Forderungen zeitnah beglichen haben. Die Arbeitsrückstände stehen nicht im Zusammenhang mit den Forderungen, da diese noch nicht beschieden sind und somit noch keine Forderungen eingebucht werden können. Einen Rückschluss auf die Bearbeitungsstände der Gebührenabrechnungen ist über diese Position nicht möglich. Zur konkreten Höhe des Bearbeitungsstandes kann sie keine Aussagen machen.

 

Stv. Wetterau fragt nach, ob die negativen Beträge bei den Gebühren für Bestattungen und für den Rettungsdienst mit der nächsten Gebührenabrechnung abgerechnet werden (s. 22, Sonstige Angaben, Jahresabschluss). Außerdem möchte er wissen, warum das Folgejahr bei den sonstigen Angaben nicht aufgeführt wurde.

 

Frau Abel erklärt, dass das städtische Friedhofswesen in Konkurrenz mit denen der Kirchen steht. Ein Ausgleich der Gebühren im Bestattungswesen hält sie für unwahrscheinlich. Würden die tatsächlichen Kosten zu Grunde gelegt, dann würden keine städtischen Gräber mehr angefragt werden. Die Kosten für die Gräber wären dann zu teuer. Aus diesem Grund werden die Unterdeckungen nicht in die Gebührenabrechnungen einfließen. Ähnlich sieht es beim Rettungsdienst aus. Die Defizite werden, soweit wie möglich, in den Folgejahren in die Gebührenkalkulationen einbezogen. Die Kosten für die Fehlfahrten werden z.B. nicht umgelegt.

Stv. Wetterau möchte außerdem wissen, warum die Beträge des Folgejahres hier nicht aufgeführt wurden.

 

Frau Abel geht davon aus, dass die Gebührenabrechnungen 2016 noch nicht vorlagen.

 

Frau Schwarz teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Prüfung und Berichterstellung die Gebührenabrechnungen 2016 noch nicht vorgelegen haben.

 

Stv. Wetterau äußert, dass der Bericht insgesamt erfreulich ist und dass wieder Eigenkapital aufgebaut werden konnte, welches in den Jahren zuvor abgebaut wurde. Er möchte die Verwaltung zu dieser Leistung beglückwünschen.

 

Stv. Zipper schließt sich den Worten an. Der Bericht ist schlank aufgestellt und durchgängig geprüft. Auch er möchte ein Lob aussprechen. Danach geht er auf den Lagebericht und auf die wirtschaftliche Entwicklung ein - diese bleibt abzuwarten (S. 39, Chancen und Risiken für die Entwicklung der Stadt, Jahresabschluss).

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass auf S. 10 des Prüfberichtes auf Chancen und Risiken eingegangen wird. Bei den Kosten für die Integration der Flüchtlinge ist durch Land und Bund noch nicht geklärt, wer die Kosten trägt.

 

Frau Abel führt hierzu aus, dass nur ein Teil der Kosten übernommen werde und dieser Anteil die Gesamtkosten nicht deckt. Durch die kommunalen Spitzenverbände wurde zu der Höhe der Kosten ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt seit einem Jahr vor. Vom Land gibt es hierzu bisher keine Reaktion. Der Bund hat seine Kostenbeteiligung zurückgefahren und diese um 1/3 gekürzt. Darüber hinaus werden für geduldete Flüchtlinge die Kosten nur für 3 Monate übernommen. Die Kosten, die danach entstehen, sind durch die Kommune zu übernehmen. Hierdurch bleiben die Kommunen auf einem erheblichen Anteil der Kosten sitzen.

 

Stv. Lukat möchte wissen, warum es zu Minderaufwendungen bei der GPA Prüfung gekommen ist (S. 48, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Bericht RPA).

 

Frau Abel teilt mit, dass die GPA im Herbst 2018 die Prüfung aufnehmen wollte. Dieser Termin wurde seitens der GPA nicht wahrgenommen.

 

Stv. Lukat fragt nach, warum beim „integrierten Handlungskonzept Innenstadt“ keine Auszahlungen erfolgt sind (S.53, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Bericht RPA).

Frau Schwarz beantwortet die Frage dahingehend, dass keine der geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden.

 

Die Bürgermeisterin macht darauf aufmerksam, dass bereits der Jahresabschluss 2017 sehr positiv ausgefallen ist. Bereits mit diesem Abschluss konnte der Allgemeinen Rücklage ein Überschuss zugeführt werden. Mit dem Jahresabschluss 2018 wird dieser Trend fortgesetzt.

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, werden die Beschlussvorschläge für den RPA und für den HFA und Rat von Herrn Niklaus vorgetragen. Über die Beschlüsse wird zusammen abgestimmt. Einwände gegen diese Vorgehensweise wurden nicht erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen