Beschluss:
Beschlussvorschlag
für den RPA:
1. Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum
31.12.2018 in der Fassung vom 05.08.2019 und den Lagebericht gem. § 102 Abs.
3-5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geprüft. In die
Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.08.2019
einbezogen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in
der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin
aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 05.08.2019 und den Lagebericht
billigt.
3. Die Erklärung wird vom Ausschussvorsitzenden
unterschrieben.
4. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96
und 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018.
5. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern
gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:
1. Der Rat stellt gemäß §§ 96 und 102 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschluss
zum 31.12.2018 fest.
2. Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 96 GO
NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.
Nach der
Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde die schriftliche
Stellungnahme vom Vorsitzenden unterschrieben.
Protokoll:
JA 2018
Frau Frindt-Poldauf stellt die Neuerungen, die mit dem 2. NKFWG
in Kraft getreten sind, vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der
Gesetzesänderung zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber
dem Rat Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist vom Vorsitzenden zu
unterschreiben. Eine entsprechende
Stellungnahme wurde vom Rechnungsprüfungsamt vorbereitet. Als Anlage zur
Beschlussvorlage wurde diese mit der Einladung verteilt.
Stv. Lukat möchte wissen, ob es sich bei dem Betrag
der Vollstreckungsbeamten in Höhe von 150,- € um die Einnahmen im Haushaltsjahr
2018 handelt bzw. um welchen Bestand es sich handelt (S. 29, Liquide Mittel,
Bericht RPA). Der Betrag erscheint ihr sehr niedrig.
Frau Klingbeil teilt hierzu mit, dass es sich um die Barkassen
der Vollstreckungsbeamten handelt. Die 150.- € stellen den Bestand zum
31.12.2018 dar. Die Einnahmen der Vollstreckungsbeamten werden unterjährig auf
das städtische Konto eingezahlt. Bei den 150,- € handelt es sich nicht um Einnahmen,
sondern um den Wechselgeldbestand.
Stv. Zipper findet die Feststellung zu den
Nutzungsdauern etwas hart formuliert und er möchte wissen, ob es in dieser Form
üblich wäre (S. 17, Nutzungsdauern, Bericht RPA).
Frau Klingbeil führt hierzu aus, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist,
wie zu buchen ist. Die erforderlichen Korrekturbuchungen konnten für diesen
Jahresabschluss nicht vorgenommen werden, so dass eine entsprechende
Feststellung aufzunehmen war. Die Nutzungsdauern wurden jedoch richtig
festgelegt. Mit der Bilanzierung der Vermögensgegenstände sind auch die
Abschreibungen zu erfassen. Bei verschiedenen Anlagegütern ändern sich diese
Beträge, sobald die erforderlichen Korrekturbuchungen vorgenommen wurden.
Stv. Lukat fragt nach, ob das BgA Hallenbad von der
Finanzverwaltung geprüft wurde und die Risiken hierüber abgebildet werden (S.
37, Sonstige Rückstellungen, Bericht RPA).
Frau Klingbeil erklärt, dass hierzu eine Mitteilung der
Finanzbehörde vorlag und das auf Grund dessen die entsprechenden Änderungen
vorgenommen wurden.
Frau Abel äußert, dass vom Finanzamt eine Betriebsprüfung durchgeführt
wurde aus der sich eine Steuernachzahlung ergibt. Durch die Kämmerei wurde
deshalb die Rückstellung gebildet. Im Juli 2019 wurde hierüber bereits in der
Ratssitzung ausführlich berichtet.
Stv. Zipper betont, dass es erfreulich ist, dass die
Gebührenforderungen reduziert wurden (S. 27, Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen, Bericht RPA). In diesem Zusammenhang
möchte er wissen, ob es Kenntnisse darüber gibt, wie hoch der Rückstau bei der
Gebührenabrechnung ist.
Frau Abel berichtet, dass es sich hierbei nur um die
Begleichung von Forderungen handelt. Das bedeutet, dass die Schuldner ihre
Forderungen zeitnah beglichen haben. Die Arbeitsrückstände stehen nicht im
Zusammenhang mit den Forderungen, da diese noch nicht beschieden sind und somit
noch keine Forderungen eingebucht werden können. Einen Rückschluss auf die
Bearbeitungsstände der Gebührenabrechnungen ist über diese Position nicht
möglich. Zur konkreten Höhe des Bearbeitungsstandes kann sie keine Aussagen
machen.
Stv. Wetterau fragt nach, ob die negativen Beträge bei
den Gebühren für Bestattungen und für den Rettungsdienst mit der nächsten
Gebührenabrechnung abgerechnet werden (s. 22, Sonstige Angaben,
Jahresabschluss). Außerdem möchte er wissen, warum das Folgejahr bei den
sonstigen Angaben nicht aufgeführt wurde.
Frau Abel erklärt, dass das städtische Friedhofswesen
in Konkurrenz mit denen der Kirchen steht. Ein Ausgleich der Gebühren im Bestattungswesen
hält sie für unwahrscheinlich. Würden die tatsächlichen Kosten zu Grunde
gelegt, dann würden keine städtischen Gräber mehr angefragt werden. Die Kosten
für die Gräber wären dann zu teuer. Aus diesem Grund werden die Unterdeckungen
nicht in die Gebührenabrechnungen einfließen. Ähnlich sieht es beim
Rettungsdienst aus. Die Defizite werden, soweit wie möglich, in den Folgejahren
in die Gebührenkalkulationen einbezogen. Die Kosten für die Fehlfahrten werden
z.B. nicht umgelegt.
Stv. Wetterau möchte außerdem wissen, warum die Beträge des Folgejahres
hier nicht aufgeführt wurden.
Frau Abel geht davon aus, dass die Gebührenabrechnungen
2016 noch nicht vorlagen.
Frau Schwarz teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Prüfung
und Berichterstellung die Gebührenabrechnungen 2016 noch nicht vorgelegen haben.
Stv. Wetterau äußert, dass der Bericht insgesamt
erfreulich ist und dass wieder Eigenkapital aufgebaut werden konnte, welches in
den Jahren zuvor abgebaut wurde. Er möchte die Verwaltung zu dieser Leistung
beglückwünschen.
Stv. Zipper schließt sich den Worten an. Der Bericht
ist schlank aufgestellt und durchgängig geprüft. Auch er möchte ein Lob
aussprechen. Danach geht er auf den Lagebericht und auf die wirtschaftliche
Entwicklung ein - diese bleibt abzuwarten (S. 39, Chancen und Risiken für die
Entwicklung der Stadt, Jahresabschluss).
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass auf S. 10 des
Prüfberichtes auf Chancen und Risiken eingegangen wird. Bei den Kosten für die
Integration der Flüchtlinge ist durch Land und Bund noch nicht geklärt, wer die
Kosten trägt.
Frau Abel führt hierzu aus, dass nur ein Teil der
Kosten übernommen werde und dieser Anteil die Gesamtkosten nicht deckt. Durch
die kommunalen Spitzenverbände wurde zu der Höhe der Kosten ein Gutachten in
Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt seit einem Jahr vor. Vom Land gibt es
hierzu bisher keine Reaktion. Der Bund hat seine Kostenbeteiligung
zurückgefahren und diese um 1/3 gekürzt. Darüber hinaus werden für geduldete
Flüchtlinge die Kosten nur für 3 Monate übernommen. Die Kosten, die danach
entstehen, sind durch die Kommune zu übernehmen. Hierdurch bleiben die Kommunen
auf einem erheblichen Anteil der Kosten sitzen.
Stv. Lukat möchte wissen, warum es zu
Minderaufwendungen bei der GPA Prüfung gekommen ist (S. 48, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, Bericht RPA).
Frau Abel teilt mit, dass die GPA im Herbst 2018 die
Prüfung aufnehmen wollte. Dieser Termin wurde seitens der GPA nicht
wahrgenommen.
Stv. Lukat fragt nach, warum beim „integrierten
Handlungskonzept Innenstadt“ keine Auszahlungen erfolgt sind (S.53,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Bericht RPA).
Frau Schwarz beantwortet die Frage dahingehend, dass keine der geplanten
Maßnahmen umgesetzt wurden.
Die Bürgermeisterin macht darauf aufmerksam, dass bereits der
Jahresabschluss 2017 sehr positiv ausgefallen ist. Bereits mit diesem Abschluss
konnte der Allgemeinen Rücklage ein Überschuss zugeführt werden. Mit dem
Jahresabschluss 2018 wird dieser Trend fortgesetzt.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, werden die
Beschlussvorschläge für den RPA und für den HFA und Rat von Herrn Niklaus
vorgetragen. Über die Beschlüsse wird zusammen abgestimmt. Einwände gegen diese
Vorgehensweise wurden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen