Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Von einer Prüfung des Bürgerantrags des Herrn Negro wird gem. § 11 (7) lit. c der Hauptsatzung der Stadt Haan abgesehen. Der Bürgerantrag wird gem. § 11 (6) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan dem Bürgermeister zur Beantwortung überwiesen.“

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus moniert, dass die Antwort-Mail des Herrn Negro inhaltlich nicht durch die Verwaltung beantwortet worden sei. Zudem hätten die Daten der Schreiben von Antragsteller und Verwaltung bei ihm Verwirrung ausgelöst, weil nicht klar werde, ob Herr Negro seinen Antrag tatsächlich aufrecht erhalte und die Behandlung dieses Bürgerantrages nicht von daher obsolet sei.

 

StORR Rennert erklärt die Irritation der Daten dadurch, dass die Software bei jedem neuen Ausdruck – so auch bei der Zusammenstellung der Druckunterlagen für den HFA – das aktuelle Datum setze und das ursprüngliche Datum überschreibe. Das Antwortschreiben des Antragstellers sei nach dem Schreiben der Verwaltung erfolgt, es gebe keine Zweifel, dass Herr Negro seinen Antrag aufrecht erhalten wolle.

 

Stv. Ruppert ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieses Bürgerantrages nicht im Haaner Interesse liegen könne. Dies werde zu einer Verschlechterung der Haaner Wirtschaftsverhältnisse führen.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, dass die vorgeschlagene Aufsplittung der Aufträge rechtlich (VOB) nicht zulässig sei. Das Baudezernat beteilige regelmäßig Haaner Unternehmen an Ausschreibungen, eine ausschließliche Vergabe an heimische Unternehmen sei rechtlich nicht umsetzbar, teilweise seien kompetente Unternehmen in Haan auch nicht ansässig bzw. haben Unternehmen auch kein Interesse an einer Teilnahme an einer Ausschreibung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig