Beschluss:

 

1: Der Stellenplan 2020 für den Bereich des Jugendamtes wird mit der

    Ergänzungsvorlage 10/208/2019/1 aber ohne den Änderungsanträgen der Politik

    P 17 a und P17 b entsprechend dem Verwaltungsentwurf (siehe

    Ratsinformationssystem) beschlossen.

 

2: Der Haushalt 2020 für den Bereich des Jugendamtes wird mit der

    Ergänzungsvorlage 10/208/2019/1 aber ohne den Änderungsanträgen der Politik

    P 17 a und P17 b entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1)

    unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der gefassten Einzelbeschlüsse

    des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 beschlossen.

 


Protokoll:

 

Der stellv. Vorsitzende Herr Elker stellt, den Antrag aus der AG 78 heraus, vor, die Jugendhilfeplanung um 1,0 Stelle aufzustocken.

 

AL Frau Fischer hält die Aufstockung um eine 1,0 Stelle für überdimensioniert. Sie erlaubt sich den Hinweis auf die Stadt Wuppertal, die mit 360000 Einwohnern eine 1,0 Stelle für Jugendhilfeplanung vorhält. Da Haan rund 30000 Einwohner hat, kann schnell runtergebrochen werden welcher Stellenanteil für Haan anzusetzen ist. Wenn überhaupt hält sie eine 0,5 Stelle für völlig ausreichend.

 

AM Klaus hält eine 0,5 Stelle für nicht ausreichend und verweist bei der Jugendhilfeplanung auf die Wahlfreiheit. Daher habe die SPD in Ihrem Antrag auch eine 1,0 Stelle gefordert.

 

Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke versteht das Wahlrecht jedoch anders als Frau Klaus. Das Wahlrecht sei keine Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung werden von der Verwaltung wahrgenommen. Lediglich eine Befragung wurde entsprechend des KiBiz Entwurfes bislang nicht durchgeführt.

 

AM Endereß fragt bei AM Frau Klaus nach, was sie denn unter Wahlfreiheit verstehe. AM Frau Klaus versteht die Wahlfreiheit so, dass freie Kindergartenplätze vorgehalten werden.

 

Die Kämmerin Frau Abel versteht unter Wahlfreiheit lediglich die Möglichkeit, die Kindergarteneinrichtung zu wählen. Alles andere ist finanziell nicht machbar.

 

AM Herr Kaimer fragt bei der Amtsleiterin des Jugendamtes Frau Fischer, aufgrund ihrer Aussage „wenn überhaupt, dann nur eine 0,5 Stellet“ nach, ob überhaupt eine Stelle für einen Jugendhilfeplaner erforderlich ist.

 

AL Frau Fischer geht noch mal auf das Thema der Befragung ein. Hiernach soll nach dem KiBiz Entwurf alle drei Jahre eine Elternbefragung durchgeführt werden. Sie sichert zu, im Zuge der Trägergespräche die Befragung durchzuführen, insbesondere Randzeitenbetreuung etc. abzufragen.

 

AM Herr Dr. Pech hält in Haan das System der Anmeldungen für gut. Für ihn sind jedoch die Planung der Bedarfe mittelfristig für die Zukunft nicht gesichert.

 

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke kann den Wunsch der Erweiterung der Kita Planung nachvollziehen. Sie stellt aber auch klar, dass in den letzten Jahren keine Kritik dahingehend geäußert wurde.

 

AM Frau Baroke stellt klar, dass es in dem Antrag über die Jugendhilfeplanung um inhaltliche Dinge geht.

 

 

AM Herr Kaimer meldet für die CDU Beratungsbedarf an. Die Anträge seinen verspätet eingegangen und müssen inhaltlich beraten werden. Die Anträge sollen in den UAOPC geschoben und dort besprochen werden.

 

Die Kämmerin Frau Abel erläutert das bei dem Antrag Nr.7 der Änderungsanträge der Verwaltung sich ein Berechnungsfehler eingeschlichen hat. Der neue Betrag lautet

12,6 Mio.

Bei den Nr. 24 und 25 der Änderungsanträge der Verwaltung verändert sich der Betrag bei Nr. 25 von vorher 100.000 auf 225.000 für Ausstattung und Möbel.

 

AM Endereß fragt zu Punkt 4 Öffentlich- Rechtliche Leistungsentgelte nach, wie sich die Kitagebühren darstellen und ob eine Anpassung in 2020 stattfindet.

 

Die Kämmerin Frau Abel führt hierzu aus, dass durch die Übernahme der Kita Kurzestr. in städtische Trägerschaft die Beiträge bei 060 110 etwas sinken und bei 060125 die Beiträge etwas steigen werden.

 

Über die Drei Veränderungsantrage wird abgestimmt:

 

                           Ja: 11          Nein:------     Enthaltung:----

 

AM Tappen teilt Ihre Verwunderung darüber mit, dass im Stellenplan 1,8 Stellen für die Tagespflege ausgewiesen sind. Das bedeutet, dass lediglich 0,2 Stellen für die Fachberatung und zentrale Abrechnung vorgehalten werden. Das bedeutet das pro Woche nur 7,7 Stunden für Fachberatung und Abrechnung zur Verfügung stehen AM Frau Tappen hält dies für zu wenig.

 

AL Frau Fischer führt dazu aus, dass die Aufteilung der Stelle nicht beim Jugendamt liegt.

 

AM Tappen fragt bei den Kennzahlen weiter kritisch nach, wie es denn sein kann, dass in 2019 319 Plätze vorhanden sind, in 2020 lediglich 301 Plätze.

 

Die Kämmerin Frau Abel erklärt, dass es Probleme mit einem Software Update gab.

 

Kennzahlen zum Produkt 060130 – Kindertagespflege

Kennzahlen

Ist 2018

Plan 2019

Plan 2020

Kinder unter 3 Jahren1

774 Anzahl

775 Anzahl

621 Anzahl

U3Betreuungsplätze (gesamt)

291 Anzahl

394 Anzahl

436 Anzahl

Tagespflegeplätze

123 Anzahl

128 Anzahl

152 Anzahl

1ab 2020 gem. Stichtagsregelung nach KiBiz

 

AM Endereß fragt bei Produkt 060220, Zeile 9 auf Seite 466 nach um welches Anlagevermögen es sich bei den Beträgen von 43.000 € in 2022 und 45.000 € in 2023 handelt.

In 2022 soll ein Bus (38.000 €) und ein Anhänger (5.000 €), in 2023 ein weiterer Bus (45.000 €) beschafft werden.

 

AM Herr Dr. Pech bezieht sich auf seinen eingereichten Antrag unter Nr.2 b und möchte wissen wie es möglich ist, dass die Kennzahlen bei dem Produkt 60130 „Kita Plätze fremder Träger“ in 2020 ca. 230 Kinder mehr erwartet werden als im Plan 2018/2019.

Kennzahlen zum Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kennzahlen

Ist 2018

Plan 2019

Plan 2020

Kinder unter 6 Jahren1

1.613 Anzahl

1.649 Anzahl

1.469 Anzahl

KiTa-Plätze (gesamt)

1.114 Anzahl

1.114 Anzahl

1.175 Anzahl

KiTa-Plätze fremde Träger²

1.018 Anzahl

1.018 Anzahl

1.035 Anzahl

1ab 2020 gem. Stichtagsregelung nach KiBiz

² Plätze KiTa Kurze Str. hier berücksichtigt

 

Die Kämmerin Frau Abel beantwortet Frage 2d des Antrages von Herrn Pech, dass derzeit keine personellen Ressourcen vorhanden sind, um eine korrekte Zuordnung von Kosten auf einzelne Produkte vornehmen zu können. Lediglich in den Gebühren rechnenden Bereichen würde eine Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt.

 

AM Kirchhoff fragt nach, warum bei dem Produkt 60310, Ziffer 15, die Transferaufwendung um 200 000 € erhöht worden sind.

 

AL Frau Fischer erläutert hierzu, dass bei den ambulanten Hilfen, insbesondere bei den Fällen nach § 35 a SGB VIII ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen sei.

 

Herr Pantel ergänzt dazu, dass durch das Bundesteilhabegesetz ein deutlichen Anstieg der Kosten an Schulen festzustellen ist, da eine Begleitung pro Fall mit rund 2000 € zu Buche schlägt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

                           Zu 1.

                           Zu 2.

 

 

      Ja

      Ja

 

11

12

 

Nein

Nein

 

--

--

 

Enthaltungen

Enthaltungen

 

1

--

è

 

Beschluss