Protokoll:

 

Stv. Kunkel-Grätz fragt, ob die monatlichen Landeszuweisungen in Höhe von 866 € pro aufgenommenem Flüchtling die verursachten Kosten ausgleichen könnten.

 

StVR Abel erklärt, die Pauschalzuweisung des Landes sei nicht kostendeckend.

 

Stv. Lukat vermisst in der Belegungsaufstellung der städtischen Übergangsheime die neue Unterkunft Seidenwebergasse.

 

VA Schneider erklärt, dies liege daran, dass diese noch gar nicht in Betrieb sei.

 

Stv. Lukat verweist auf die vorhergehende Aufstellung, in welcher die Unterkunft mit einer Null ausgewiesen war.

 

VA Schneider bittet für dieses Versehen um Nachsicht.