Beschluss:
„Die
Veränderungssperre Nr. 20 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan
Nr. 61 „Tenger“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß §
16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Das
Gebiet der Veränderungssperre Nr. 20 befindet sich in Haan-Südwest. Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen südlich und östlich der Ohligser
Straße, welche von den rechtskräftigen
Bebauungsplänen Nr. 70 und 156 begrenzt werden sowie die Flächen des
Thienhausener Bachtals. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs
erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig