Sitzung: 28.11.2019 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 10/210/2019
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan, dem der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfungen beigefügten Ergänzungsentwurf zuzustimmen.
Er empfiehlt weiterhin den Rechnungsprüfungsausschuss zu beteiligen.
Die notwendigen Mittel in Höhe von 21.000,- Euro werden mit Sperrvermerk in den Haushalt 2020 eingestellt und nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ggf. vom Rat freigegeben.
Protokoll:
StOVR Titzer erläutert, dass die Bezeichnung des „Antikorruptionsbeauftragten“
möglicherweise irreführend sei. Vielmehr sollen ca. 15 Sonderprüfungen jährlich
durchgeführt werden, um Korruption entgegenzuwirken. Personalressourcen
bestünden für diese Aufgaben derzeit nicht. Er verweist auf § 2 KorruptionsbG,
wonach u.a. die kommunalen Rechnungsprüfungsämter in ihrem
Zuständigkeitsbereich für die Innenrevisionen zuständig seien. Das
Antikorruptionsgesetz sehe explizit keine Einrichtung eines
Antikorruptionsbeauftragten vor. Es gebe u.a. Ombudsstellen (z.B. beim LKA) an
die man sich wenden könne. Dennoch würde die Stadt Haan die Notwendigkeit
sehen, dass die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der
Korruptionsbekämpfung wahrgenommen würden. Innerhalb der Kreisgemeinschaft gäbe
es hier unterschiedliche Vorgehensweisen und Regelungen.
Wegen der jährlich durchzuführenden15 Sonderprüfungen und der
Wahrnehmung der Aufgabe Antikorruptionsbeauftragter als zentraler
Ansprechpartner, soll daher die öffentlich-rechtliche Vereinbarung erweitert
werden.
BM`in Dr. Warnecke ergänzt, dass die Erweiterung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um einen Stellenanteil von 0,2 die
Verwaltung dabei unterstützen würde, u.a. die Dienstanweisung zur
Korruptionsprävention zu überarbeiten oder zum Bsp. auch bei Fragen des Umgangs
bei Geschenken durch Bürger als Ratgeber zur Seite zu stehen.
Stv. Drennhaus merkt an, dass Geschenke an sozial
Bedürftige verteilt werden sollten.
Stv. Dürr beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt
zu ändern:
„Der UA OPC empfiehlt dem Rat der Stadt Haan
der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der
örtlichen Rechnungsprüfung beigefügten Ergänzungsentwurf zuzustimmen. Er
empfiehlt weiterhin, den Rechnungsprüfungsausschuss zu beteiligen. Die
notwendigen Mittel in Höhe von 21.000 € werden mit Sperrvermerk in den Haushalt
2020 eingestellt und nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ggf.
freigegeben.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen