Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan, dem der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfungen beigefügten Ergänzungsentwurf zuzustimmen.

Er empfiehlt weiterhin den Rechnungsprüfungsausschuss zu beteiligen.

 

Die notwendigen Mittel in Höhe von 21.000,- Euro werden mit Sperrvermerk in den Haushalt 2020 eingestellt und nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ggf. vom Rat freigegeben.


Protokoll:

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Bezeichnung des „Antikorruptionsbeauftragten“ möglicherweise irreführend sei. Vielmehr sollen ca. 15 Sonderprüfungen jährlich durchgeführt werden, um Korruption entgegenzuwirken. Personalressourcen bestünden für diese Aufgaben derzeit nicht. Er verweist auf § 2 KorruptionsbG, wonach u.a. die kommunalen Rechnungsprüfungsämter in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Innenrevisionen zuständig seien. Das Antikorruptionsgesetz sehe explizit keine Einrichtung eines Antikorruptionsbeauftragten vor. Es gebe u.a. Ombudsstellen (z.B. beim LKA) an die man sich wenden könne. Dennoch würde die Stadt Haan die Notwendigkeit sehen, dass die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Korruptionsbekämpfung wahrgenommen würden. Innerhalb der Kreisgemeinschaft gäbe es hier unterschiedliche Vorgehensweisen und Regelungen.

 

Wegen der jährlich durchzuführenden15 Sonderprüfungen und der Wahrnehmung der Aufgabe Antikorruptionsbeauftragter als zentraler Ansprechpartner, soll daher die öffentlich-rechtliche Vereinbarung erweitert werden.

 

BM`in Dr. Warnecke ergänzt, dass die Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um einen Stellenanteil von 0,2 die Verwaltung dabei unterstützen würde, u.a. die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention zu überarbeiten oder zum Bsp. auch bei Fragen des Umgangs bei Geschenken durch Bürger als Ratgeber zur Seite zu stehen.

 

Stv. Drennhaus merkt an, dass Geschenke an sozial Bedürftige verteilt werden sollten.

 

Stv. Dürr beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

„Der UA OPC empfiehlt dem Rat der Stadt Haan der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung beigefügten Ergänzungsentwurf zuzustimmen. Er empfiehlt weiterhin, den Rechnungsprüfungsausschuss zu beteiligen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 21.000 € werden mit Sperrvermerk in den Haushalt 2020 eingestellt und nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ggf. freigegeben.“


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen