Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Integration werden die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes und wie im Haushaltsplanentwurf 2020 dargestellt, dem HFA und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Protokoll:

 

Nach eröffnender Einlassung von StOVR Abel über die künftig gewünschte Handhabe in Sachen Fragenkatalog zu den Haushaltsberatungen, besteht Einvernehmen, dass die Vorlage des jeweils aktualisierten Fragenkataloges die sinnvollste Lösung sei.

 

Stv. Kunkel-Grätz erklärt für die SPD-Fraktion, dass ein Betrag in Höhe von 98.000 € für die Unterkunft Deller Str. vor deren Sanierung sehr hoch anmute.

 

StOVR Abel zitiert die Leitung des städtischen Gebäudemanagements Fr. Drechsler, wonach dieser Betrag einen regelgemäßen Betrag zur Verteilung der Bewohner auf andere Unterkünfte darstelle.

 

Stv. Lukat sieht hierin eine unkommentierte Erhöhung, zumal die Flur- und Treppenhaussanierung der Unterkunft Deller Str. weggefallen sei. Zur neuen Unterkunft Seidenwebergasse begehrt sie zu erfahren, welcher Haushaltsposition Aufwendungen hierfür zu entnehmen seien bzw. wer der zuständige Ansprechpartner bei der Stadt sei.

 

Stv. Drennhaus begehrt seitens der SPD-Fraktion Aufklärung, ob die 98.000 € als Instandsetzungskosten anzusehen seien, die zwingend im Vorfeld der Sanierung anfielen.

 

StOVR Abel sagt zur Klärung eine erneute Nachfrage im Amt 65 zu.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke bittet um Erläuterung der Gesamtinvestitionen, die über dem beschlossenen Betrag für die Deller Str. liegen.

 

StOVR Abel erläutert, es handele sich nicht nur um Kosten für die Unterkunft Deller Str. sondern auch für die des Neandertalweges.

 

VA Schneider fügt hinsichtlich der Seidenwebergasse an, dass Familien aus der Deller Str. in die Unterkunft Seidenwebergasse vorübergehend umgesiedelt werden sollen. Fragen hinsichtlich der Sanierungskosten könne nur das Gebäudemanagement beantworten.

 

StOVR Abel wird dies in den Fragenkatalog aufnehmen.

 

Stv. Lukat beantragt für die WLH-Fraktion, Teile der nicht-öffentlichen Sitzungsvorlage zum Ankauf des Grundstückes Seidenwebergasse öffentlich zu machen. Begründet wird dies mit der fehlenden, aber in der Gemeindeordnung als Haushaltsgrundsatz festgeschriebenen Haushaltsklarheit und -wahrheit. Weiterhin beantrage man einen Abrissbeschluss für die ehemalige Unterkunft Düsseldorfer Str. 141 herbeizuführen.

 

Bgm. Dr. Warnecke stellt klar, die Herbeiführung des Abrissbeschlusses sei Wille der Verwaltung. Ein entsprechender Veränderungsantrag zum Haushalt würde von der Verwaltung erstellt.

 

Ferner beantragt die WLH-Fraktion, die behindertengerechte Toilette am Standort Windhövel in eine öffentliche, behindertengerechte Unisex-Toilette umzuwandeln.

 

Stv. Drennhaus sieht neben einer Zuständigkeit des WLSTA das Problem eines höheren Verschmutzungsgrades einer solchen öffentlichen Toilette verbunden mit höheren Reinigungskosten.

 

Stv. Lukat legt dar, durch die Umstellung auf European Home Care würden viele eingehende Gelder nicht mehr über Spenden verbucht werden können und möchte wissen, ob die Verwaltung eine Aufrechnung durchgeführt habe, welcher Betrag zusätzlich einzustellen sei.

 

VA Schneider versichert, das Problem sei der Verwaltung bekannt, es würde derzeit nach Kooperationsmöglichkeiten Ausschau gehalten. Grundsätzlich könne jedoch auch an die Stadt gespendet werden.

 

Daraufhin bittet Stv. Lukat über die Höhe der Spendensummen in den letzten Jahren in Kenntnis gesetzt werden.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke bittet die Verwaltung eine entsprechende Auflistung zum nächsten SIA zu erstellen.

 

Information der Verwaltung:

 

Die Stadt Haan hat für Spenden aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe ein Spendenkonto (Girokonto) eingerichtet. Unter der Website https://www.fluechtlingshilfe-haan.de/informationen-fuer-helferinnen-und-helfer/spenden sind die erforderlichen Informationen für potenzielle Spender abrufbar.

 

Der aktuelle Kontosaldo umfasst einen niedrigen dreistelligen EUR-Betrag. Spenden (-Erträge) sind hier nicht vorhersehbar bzw. sind unregelmäßiger Natur, sodass diese bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden.

 

 

Im Folgenden werden noch die Veränderungsanträge abgestimmt.

 

Veränderungsantrag Nr. 3, das Einstellen eines jährlichen Betrages in Höhe von 1.000 € zugunsten von Veranstaltungen (z.B. Hilfsmittelausstellung) der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, wird einstimmig angenommen.

 

Veränderungsantrag Nr. 5, die gestaffelte Erhöhung des Mindestunterhaltes im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss, wird einstimmig angenommen.

 

Veränderungsantrag Nr. 6, die Erstattungen des Landes hierzu auf der Einnahmeposition, wird einstimmig angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja- und 2 Nein-Stimmen