Beschluss:

1./     „Der Agnes-Miegel-Weg wird zu gegebener Zeit umbenannt.

2./     Dem mit Antrag der Fraktion WLH vom 08.02.2020 formulierten Beschluss-vorschlag mit der Änderung, dass anstelle des Kulturausschusses der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr einzubinden ist, wird zugestimmt. Der Beschlussvorschlag lautet demnach wie folgt:

2.1.   (Ziffer 1 des Antrages – entfällt, siehe oben)

2.2.   Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr eine Liste vorzulegen mit allen Haaner Straßennamen von historischen Persönlichkeiten und historischen Örtlichkeiten, welche belastet sein können, d. h. mit Verbrechen im Kontext mit Minderheitenverfolgung, Militarismus, Bezüge zur NS-Diktatur, NSDAP oder Kolonialismus.

2.3.   Danach soll durch einen Beirat eine Kategorisierung der Straßennamen durchgeführt werden in Kategorie A = Umbenennung erforderlich, B = diskussionswürdig, erklärendes Zusatzschild wäre ausreichend und C = unkritisch.

2.4.   Der Beirat sollte bestehen u.a. aus der Stadtarchivarin, Mitgliedern des Bergischen Geschichtsvereins Haan e.V..

2.5.   Wenn ein Beschluss zur Straßenumbenennung vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr dem Rat der Stadt Haan vorgeschlagen wird, soll hierzu der finanzielle Ausgleich der damit verbundenen Kosten für betroffene Anwohner/innen der Straße haushalterisch vorgehalten werden.“

 


Protokoll:

 

Stv. Udo Greff bringt als zusätzlichen Namensvorschlag die Umbenennung in „Gräfin-Dönhoff-Weg“ ein.

 

Stv. Meike Lukat verweist auf den erweiterten Beschlussvorschlag der Fraktion WLH und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob ein finanzieller Ausgleich der damit verbundenen Kosten für betroffene Anwohner/innen ermöglicht werden kann.

 

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

Dem Rat bleibt es grundsätzlich unbenommen, eine Regelung zu treffen, um Anwohnern die Kosten für eine Straßenumbenennung zu erstatten. Dabei müsste geprüft werden, wie die damit zusammenhängenden Kosten zu bewerten sind. 

Da kein Rechtsanspruch auf eine Kostenübernahme besteht, sollte die Kostenübernahme ggfs. auf nachgewiesene Gebühren und tatsächliche Auslagen beschränkt werden. So könnte beispielsweise auf Gebühren, die bei der Stadt entstehen von vornherein verzichtet und andere (z.B. Ummeldung bei der Straßenverkehrs-behörde) erstattet werden.

Die hierfür entstehenden Aufwendungen müssten dann überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

Stv. Meike Lukat beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um den Anwohnern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Zur Sitzungsunterbrechung besteht im Ausschuss Einvernehmen.

 

Daraufhin unterbricht der Vorsitzende Stv. Jens Lemke die öffentliche Sitzung.

 

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Sitzungsunterbrechung

 

 

Herr Dr. Dieter Hansen spricht für die Anlieger des Agnes-Miegel-Weges und argumentiert gegen eine Namensänderung.

 

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die öffentliche Sitzung wird fortgesetzt

 

 

Nach dem Vortrag von Herrn Dr. Dieter Hansen stellt der Vorsitzende Stv. Jens Lemke die öffentliche Sitzung wieder her.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig – bei 1 Enthaltung - beschlossen