Protokoll:

 

Der Vorsitzende geht zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Hierbei geht es um die Anfrage der WLH Fraktion, Stv. Lukat. Der Vorsitzende verliest die Anfrage. Diese wurde am 17.01.2020 von Stv. Lukat per E-Mail an alle Fraktionen versendet.

 

Folgende Fragen wurden von Stv. Lukat gestellt:

 

1.      Mit welchem Stundenanteil prüft seit Sommer 2018 das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Haan auf Antrag der Bürgermeisterin?

2.    Welcher voraussichtliche Stundenanteil wird noch für notwendig erachtet bis die Prüfung abgeschlossen ist

Zu der Anfrage nimmt Frau Frindt-Poldauf Stellung. Wie bekannt ist, werden seit November 2018 die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft geführt und geleitet. Die Gesamtverantwortung für das Ermittlungsverfahren hat kraft Gesetzes die Staatsanwaltschaft.  Das Verfahren wird damit von der Staatsanwaltschaft gesteuert. Das Rechnungsprüfungsamt wird im Rahmen der Amtshilfe nach § 161 Strafprozessordnung für die Staatsanwaltschaft auf deren Veranlassung hin tätig. Bei der Durchführung der Ermittlungen arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Rechnungsprüfungsamt zusammen. Die ordnungsgemäße Erledigung der Amtshilfe ist sichergestellt.

 

Stv Lukat macht deutlich, dass ihre Fragen nicht beantwortet wurden. Da das RPA die Fragen nicht beantwortet hat, wird sie sich an den Oberstaatsanwalt mit der Bitte um Freigabe der Beantwortung ihrer Anfrage wenden.