Beschluss:
„a) Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze je Ausschuss wird auf 2 festgelegt.
1. 1 Die Ausschussvorsitze werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 (5), Sätze 2-4 GO NRW):
CDU: Schul- und Sportausschuss
SPD: Planungs- und Umweltausschuss
CDU: Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschusses
FDP: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
CDU: Kulturausschuss
SPD: Sozialausschuss
GAL: Rechnungsprüfungsausschuss
CDU: Wahlprüfungsausschuss.“
Protokoll:
Nach längerer Beratung kommt man überein, dass am heutigen Tage nur die Ausschussvorsitze benannt werden sollen. Die stellvertretenden Ausschussvorsitze werden in der Sitzung der kommenden Woche bestellt.
Abstimmungsergebnis:
zu a) einstimmig