Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Haan führt zur Schaffung einer Compliance-Kultur für die Stadt Haan ein Hinweisgebersystem ein. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Einführung eines Hinweisgebersystems unter Installation mindestens einer anwaltlichen Ombudsperson vorzubereiten und einzuführen.


Protokoll:

 

StOVR Titzer erklärt, dass die Ombudsperson im Rahmen eines Rahmenvertrages agieren würde. Der Ansprechpartner sei hier eine Anwaltskanzlei. In diesem Rahmenvertrag seien auch ein Jahresbericht sowie ein Jahresabschlussgespräch enthalten. Die Kosten dieses Rahmenvertrages beliefen sich in einer anderen kreisangehörigen Stadt auf ca. 1.800 – 2.000,- € im Jahr. Weitere Kosten kämen hinzu, sobald die Ombudsperson weiter tätig werden müsse. Das Verfahren liefe so, dass, falls die Ombudsperson etwas entdecke, diese den Sachverhalt an die Bürgermeisterin weitergebe, welche dann das weitere Verfahren einleite.

 

Stv. Lukat möchte wissen, ob ein gewisses Budget vorzuhalten sei, wofür es einen gesonderten Beschluss geben müsse, oder ob dies aus laufenden Mitteln gezahlt werde.

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Verwaltung noch keine Erfahrungen mit einem solchen Konstrukt habe, weshalb auch kein exaktes Budget geplant werden könne. Es käme darauf an, ob bzw. wie oft die Ombudsperson über den Rahmenvertrag hinaus tätig werden müsse.

 

StOVR’in Abel ergänzt, dass die Verwaltung ein Budget zur Verfügung habe. Sie gehe davon aus, dass dieses ausreiche und kein gesonderter Beschluss notwendig sei.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen