Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert berichtet, die Verwaltung habe die Frage nach der Anzahl der Beisitzer im Wahlausschuss geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass neben dem Wahlleiter maximal bis zu zehn Beisitzer Mitglied sein können. Damit könne der Wahlausschuss maximal aus 11 Sitzen bestehen.