Beschluss:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss macht weiteren Beratungsbedarf geltend und verzichtet auf eine Empfehlung.


Protokoll:

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlage der Verwaltung. Diese sei aus der Anfrage der GAL-Fraktion entstanden, nachdem sich bei einer internen Analyse herausgestellt habe, dass die pro-Argumente für die städtische Aufgabenerfüllung die contra-Argumente überwogen habe. Die Vorlage stelle ausdrücklich kein Misstrauensvotum gegenüber der Arbeit von European Home Care dar. Die Bewohner sollten nachhaltig unabhängig von Transferleistungen werden. Das gehe nur über Kontinuität in der Betreuung, die aber nicht gewährleistet werden könne, wenn theoretisch alle 2 Jahre ein neuer Anbieter die Ausschreibung gewinne. Hinzu komme, dass eine eigene Aufgabenerfüllung den Haushalt entlaste.

 

Stv. Sack erklärt für die GAL-Fraktion, den künftigen Verzicht auf eine Ausschreibung in diesem Bereich zu begrüßen. Allerdings seien die in der Vorlage aufgeführten Nachteile eher als Rahmenbedingungen für eine Qualitätssicherung anzusehen und auch das Einsparpotenzial sehe die GAL nicht. Die bislang veranschlagten 280.000 € seien die notwendige Summe für Qualitätsmanagement und Netzwerksicherung unabhängig davon, wer diese Aufgabe ausführe.

 

Stv. Lukat sieht in der Vorlage einen Motivationshemmer für European Home Care. Man halte den Zeitpunkt der Abstimmung für verfrüht und werde sie daher ablehnen.

 

Stv. Morwind begrüßt seitens der CDU-Fraktion die Vorlage. Das Klientel müsse größere Sicherheit in der Betreuung spüren können. Einen Beschluss halte sie aber erst im nächsten Frühjahr für sinnvoll.

 

Stv. Kunkel-Grätz meldet für die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf an, da das erforderliche Fachpersonal zur Zeit nicht auf dem Markt sei.

 

Stv. Lukat teilt mit, dass sie im Herbst 2019 im Ausschuss von der Verwaltung gelernt habe, dass es gerade keiner Ausschreibung für das SIM bedarf und zitiert eine Entscheidung des Vergabesenats des OLG Düsseldorf vom 11.7.2018.

 

Bgm. Dr. Warnecke widerspricht und erklärt, dass die Verwaltung im SIA 2019 im einzelnen erklärt habe, aus welchem Grund sie eine Ausschreibung für richtig und notwendig erachtet (s. hierzu Protokoll des SIA vom 28.10.2019, in dem VA Schneider die Zielsetzung der Ausschreibung erklärt). Sie verweist hierzu auf einen Kommentar eines Vergaberechtlers, der die Auftragsvergabe rechtlich eingeordnet habe (Anlage 3).

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke schließt die Beratung mit dem Hinweis, dass ein solcher Paradigmenwechsel eine ausreichende Beratungszeit erfordere.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich