Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zukünftig werden auch Sitzungsgelder für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

 

Voraussetzungen hierfür sind, dass nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten. Die entsprechende Teilnehmermeldung an die Verwaltung erfolgt analog zur Teilnehmermeldung von gewöhnlichen Fraktionssitzungen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen