Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

 

„1./  Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, an der Einmündung der Flemingstraße in die Landstraße. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst das Flurstück 501, Flur 11 in der Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2./   Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist das vorgelegte Bebauungskonzept zugrunde zu legen.

3./   Der Flächennutzungsplan im Bereich „nördliche Flemingstraße“ ist im Wege der Berichtigung (44. Änderung des Flächennutzungsplanes) anzupassen.

4./   Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 2 Wochen.“

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen