Beschluss:

 

"Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfs und keines akuten Zeitdrucks wird eine aktualisierte Vorlage der Verwaltung in der nächsten Sitzung des PlUA erneut beraten."


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg berichtet über den Stand der Einführung. Dieser sei nach 4 Workshops in seiner Endphase angekommen. Er erläutert den weiteren Zeitplan der Einführung und stellt den Bezug zu den Veranstaltungen der LAG 21 her. In die vorliegende Präambel sollen noch die folgenden Leitsätze eingefügt werden, die sich inhaltlich aus dem letzten Workshop ergeben haben:

 

1. Optimale Binnenentwicklung und weitestgehender Schutz des Freiraums

2. Festlegung eines Maximalwerts für Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche

3. Beginn mit rasch umsetzbaren Maßnahmen und Erfolgskontrolle

4. Flächenverbrauch mit dem Flächenmanagementsystem kontrollieren und steuern

5. Dialog zwischen Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung ermöglicht verbindliche Vereinbarungen

 

Der nächste Schritt sei dann die Erstellung eines Flächenberichtes, der jährlich zu aktualisieren sei.

 

AM Dr. Pech erkennt mit 64 erfassten Projekten eine umfangreiche Handlungsliste, von denen 14 bereits erledigt oder in Bearbeitung seien. Seine Frage steht in Kontext zu Leitsatz Nr. 3: Wie schnell können die unerledigten Punkte angepackt bzw. priorisiert werden? Bei den 15 bereits als prioritär durch die Verwaltung eingestuften Projekten bittet er um Prüfung, ob nicht doch früher damit begonnen werden könne als vorgesehen. Aufgrund der unklaren Zeitfrage könnten die Leitlinien und die Präambel heute lediglich zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen werden.

 

Stv. Ruppert mahnt an, man solle sich nur das vornehmen, was man auch wirklich schaffen könne. Den Umfang des Handlungsprogramms empfinde auch er als problematisch. Inhaltlich wünsche er sich eine detaillierteres Herausarbeiten der möglichen Flächenkonflikte. In Bezug auf den Beschlussvorschlag möchte er die Präambel für richtig erklären, das Handlungsprogramm aber nur zur Kenntnis nehmen und auf die Konkretisierung der Verwaltung warten.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, bei den durchgeführten Workshops handele es sich um eine Methode -ähnlich einem Leitbildprozess- um zu Ergebnissen zu kommen,. Der erstellte Prioritätenkatalog enthalte eine konzeptionelle Herangehensweise. Herauszufinden sei, welche Maßnahmen der Präambel kurz- bzw. langfristige Erfolge liefern. Die Messbarkeit der Maßnahmen werde über den jährlichen Flächenbericht sichergestellt. Beim Flächenmanagement handele es sich um eine organisatorische Daueraufgabe (Controlling), die sich über viele Jahre erstrecke.

 

AM Ziess versteht nicht, warum eine Kataster-Tätigkeit so viel Zeit in Anspruch nimmt. Konkret sehe er keinen Handlungsspielraum für die Stadt bei der Förderung von CO2-freien Häusern, weil diese technisch nicht möglich seien. Eine vorgeschriebene derartige Bauweise hätte außerdem zur Folge, dass kein Unternehmer oder Privater mehr in Haan bauen werde. Es sei eine Leitbild-Diskussion neuer Art entstanden, die schon in ihrer ursprünglichen Variante zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt habe. Die Stadt Haan müsse sich nicht neu erfinden.

 

Bgo. Buckesfeld betont, dass es sich beim vorgelegten Handlungsprogramm nicht ausschließlich um ein Werk der Verwaltung handele, sondern aus einer Art Leitbildprozess unter Beteiligung vieler verschiedener Interessensgruppen entstanden sei. Dies gelte es zunächst zu akzeptieren. Es könnten noch Themen gestrichen werden. Andererseits sei das Handlungsprogramm auch noch ergänzbar. So sei die Aufgabe des Siedlungsflächen-Monitoring noch nicht ermittelt worden.

 

Stv. Rehm erklärt die Behauptung des AM Ziess, es gebe keine CO2-freien Häuser für falsch. Er dankt der Verwaltung für die umfangreiche Arbeit und beklagt, dass dieses Thema nun zerredet werde, bevor es Erfolge vorweisen könne. Eine ledigliche Kenntnisnahme verzögere nur den Fortschritt des sinnvollen Projektes. An die Verwaltung richtet er die Frage, ob ein Flächenbericht zum Ende des Jahres auch ohne heutigen Beschluss möglich sei.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, dass der Beschlussvorschlag aus einer inhaltlichen und einer zeitlichen Komponente bestehe. Er empfiehlt ein konkretes Arbeitsprogramm für diesen Ausschuss festzulegen und abstrakte bzw. strittige Einzelmaßnahmen nach hinten zu verschieben.

 

Auch Stv. Drennhaus dankt Verwaltung und Arbeitsgruppen für die geleistete Arbeit. Ihm sei klar, dass es sich bei diesem Katalog nicht um ein 5-Jahres-Programm handele. Die Maßnahmen seien zu priorisieren. Die Zurückhaltung seiner Kollegen aus CDU und FDP sei während des gesamten laufenden Prozesses zu spüren gewesen und würden heute deutlich. Der Fachausschuss müsse auch als solcher auftreten und eine Empfehlung an die weniger fachkundigen nachfolgenden Gremien weitergeben. Die Verwaltung müsse wissen, wie es weitergehe.

 

AM Dr. Pech erklärt, das Kenntnis nehmen beziehe sich nur auf den Pkt. 3 der Leitsätze, es gehe der CDU-Fraktion nicht um ein Verzögern des Projektes.

 

Bgo. Buckesfeld erwidert, die Leitsätze seien Ausfluss aus den Beratungen der Arbeitsgruppen und könnten politisch jederzeit verändert werden.

 

Stv. Ruppert ist der Ansicht, man solle nicht zu viele abstrakte Thesen formulieren, sondern zu schnellen Ergebnissen kommen. Die Präambel könne heute beschlossen werden, das Handlungsprogramm sei hierfür zu umfangreich.

 

AM Ziess möchte das Handlungsprogramm nur als to-do-Liste ansehen und die zeitlichen Vorgaben nicht beachten. Im Übrigen könne man auch getrost auf die Richtlinien aus Brüssel warten und nicht den Vorreiter spielen.

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des HFA darzulegen, inwiefern einzelne priorisierte Punkte aus dem Handlungsprogramm abgearbeitet werden können.

 

Bgo. Buckesfeld bestätigt, dass einige dieser Aufgaben tatsächlich Einfluss auf die  Arbeit von Rat und Verwaltung hätten. Die Verwaltung werde zum nächsten HFA ein entsprechendes Ranking vorlegen.

 

Stv. Drennhaus möchte keines der Ziele in Frage stellen, weil er nicht Mitglied der Arbeitsgruppen gewesen sei. Die Präambel solle heute beschlossen und das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen werden.

 

Stv. Rehm weißt darauf hin, dass auch die GAL-Fraktion in Bezug auf die Gewerbeflächen Kompromisse eingegangen sei, um einen notwendigen Prozess voranzutreiben.

 

AM Dr. Pech plädiert für die Herbeiführung eines kompletten einstimmigen Beschlusses des HFA.

 

Die Verwaltung sieht keinen Zeitdruck und hält dies für machbar.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich