Beschluss:

1.    Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2019 in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.

In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.08.2020 einbezogen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht billigt.

Die Erklärung wird vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben.

 

2.    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.

 

3.    Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.


Protokoll:

 

RPA-Leiterin Frindt-Poldauf erläutert die Besonderheiten und die wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung.

Eine Feststellung aus dem Jahr 2018 im Bereich Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sei noch in der Jahresabschlussprüfung 2019 bestehen geblieben.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2019 seien zwei Feststellungen im Bereich der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen neu hinzugekommen.

Insgesamt seien die Feststellungen jedoch nicht wesentlich, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

 

Stv. Zipper findet es bemerkenswert, dass die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses trotz der Corona-Pandemie termingerecht durchgeführt werden konnte und richtet ein Lob an die Verwaltung für die Arbeiten am Jahresabschluss. Hinsichtlich des internen Kontrollsystems stellt Stv. Zipper fest, dass nicht überall nach den Dienstanweisungen verfahren werde. Es sei eine Digitalisierung von Arbeitsprozessen erforderlich, damit die vorgegebenen Arbeitsschritte nicht umgangen werden können. Bei Abweichungen in den Vorgaben seien diese zu dokumentieren und zu begründen.

 

Stv. Günther bezieht sich auf die Ausführungen zu den erbrachten Eigenleistungen auf Seite 46 des Prüfberichts. Sie bittet ebenfalls darum, dass die Vorgaben zukünftig in Gänze eingehalten werden.

 

Stv. Holberg stellt fest, dass im Gegensatz zu den Vorjahren nur wenige Feststellungen getroffen wurden. Diese Entwicklung sei zu begrüßen.

Die Eigenkapitalquote habe sich erhöht, die liquiden Mittel seien bei geringen Kreditaufnahmen gestiegen. Die Pensionsrückstellungen seien um rund drei Mio. € gestiegen.

Stv. Holberg fragt, ob hieraus ein Trend bzw. die zukünftige Entwicklung abzuleiten sei.

 

StOVR Abel erläutert, dass noch Kreditaufnahmen für den Neubau des Gymnasiums im Folgejahr folgen werden. Hinsichtlich der Liquidität seien bei der Sparkasse mit Überschreiten der Freigrenze Strafzinsen zu zahlen. Die Liquiditätslage werde sich zukünftig verschlechtern. Die Pensionsrückstellungen seien aufgrund neuer Grundlagen wie etwa Sterbetafeln jährlich anzupassen. Insgesamt sei zukünftig mit einem Anstieg der Pensionsrückstellungen zu rechnen, da die Pensionäre älter würden und die Stadt Haan mehr Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst habe.

 

Stv. Stracke fragt, ob die Forderung von Negativzinsen gegenüber Kommunen ein üblicher Vorgang sei.

 

StOVR Abel erläutert, dass die Sparkasse die Strafzinsen neuerdings in Rechnung stellen müsse. Für die Stadt Haan gäbe es keine Sonderregelung.

 

Stv. Lukat stellt fest, dass die Forderungen der RVK als Rückstellung im Haushaltsplanung 2021 einzustellen seien. Die sich ergebenden Rückstellungen seien auch perspektivisch einzuplanen.

 

Stv. Holberg regt an, die Darstellungen im Prüfbericht anzupassen und den Informationsgehalt zu erhöhen. Das Ergebnis des Vorjahres, das Ergebnis des Betrachtungsjahrs und der Ansatz des Betrachtungsjahres sollten tabellarisch aufgeführt werden.

 

Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen