Beschluss:
1. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2019 in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.
In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.08.2020 einbezogen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 12.08.2020 und den Lagebericht billigt.
Die Erklärung wird vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben.
2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Protokoll:
RPA-Leiterin Frindt-Poldauf erläutert die Besonderheiten und die
wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung.
Eine Feststellung aus dem Jahr 2018 im Bereich Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens sei noch in der Jahresabschlussprüfung 2019 bestehen
geblieben.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2019 seien zwei Feststellungen im
Bereich der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen neu hinzugekommen.
Insgesamt seien die Feststellungen jedoch nicht wesentlich, so dass ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.
Stv. Zipper findet es bemerkenswert, dass die
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses trotz der Corona-Pandemie
termingerecht durchgeführt werden konnte und richtet ein Lob an die Verwaltung
für die Arbeiten am Jahresabschluss. Hinsichtlich des internen Kontrollsystems
stellt Stv. Zipper fest, dass nicht
überall nach den Dienstanweisungen verfahren werde. Es sei eine Digitalisierung
von Arbeitsprozessen erforderlich, damit die vorgegebenen Arbeitsschritte nicht
umgangen werden können. Bei Abweichungen in den Vorgaben seien diese zu
dokumentieren und zu begründen.
Stv. Günther bezieht sich auf die Ausführungen zu den
erbrachten Eigenleistungen auf Seite 46 des Prüfberichts. Sie bittet ebenfalls
darum, dass die Vorgaben zukünftig in Gänze eingehalten werden.
Stv. Holberg stellt fest, dass im Gegensatz zu den
Vorjahren nur wenige Feststellungen getroffen wurden. Diese Entwicklung sei zu
begrüßen.
Die Eigenkapitalquote habe sich erhöht, die liquiden Mittel seien bei
geringen Kreditaufnahmen gestiegen. Die Pensionsrückstellungen seien um rund
drei Mio. € gestiegen.
Stv. Holberg fragt, ob hieraus ein Trend bzw. die zukünftige Entwicklung
abzuleiten sei.
StOVR Abel erläutert,
dass noch Kreditaufnahmen für den Neubau des Gymnasiums im Folgejahr folgen
werden. Hinsichtlich der Liquidität seien bei der Sparkasse mit Überschreiten
der Freigrenze Strafzinsen zu zahlen. Die Liquiditätslage werde sich zukünftig
verschlechtern. Die Pensionsrückstellungen seien aufgrund neuer Grundlagen wie
etwa Sterbetafeln jährlich anzupassen. Insgesamt sei zukünftig mit einem
Anstieg der Pensionsrückstellungen zu rechnen, da die Pensionäre älter würden
und die Stadt Haan mehr Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst habe.
Stv. Stracke fragt, ob die Forderung von Negativzinsen
gegenüber Kommunen ein üblicher Vorgang sei.
StOVR Abel erläutert,
dass die Sparkasse die Strafzinsen neuerdings in Rechnung stellen müsse. Für
die Stadt Haan gäbe es keine Sonderregelung.
Stv. Lukat stellt fest, dass die Forderungen der RVK
als Rückstellung im Haushaltsplanung 2021 einzustellen seien. Die sich
ergebenden Rückstellungen seien auch perspektivisch einzuplanen.
Stv. Holberg regt an, die Darstellungen im Prüfbericht
anzupassen und den Informationsgehalt zu erhöhen. Das Ergebnis des Vorjahres,
das Ergebnis des Betrachtungsjahrs und der Ansatz des Betrachtungsjahres
sollten tabellarisch aufgeführt werden.
Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen