Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Für die nächste Ausschusssitzung soll ein Satzungsentwurf erarbeitet werden, der die angesprochenen Punkte berücksichtigt.


Protokoll:

VA Fleischhauer berichtet auf Antrag der FDP über das praktizierte Verfahren der Stadtverwaltung. Das Ordnungsamt führe Listen mit Namen der Plakatierenden und über eingenommene Ordnungsgelder der vergangenen Jahre.

 

Der Vorsitzende Kohl fragt, was gemäß Satzung an Ordnungsgeld genommen werden dürfe und ob die Kosten der Beseitigung auch nach Aufwand ermittelt würden.

 

Unerlaubte Sondernutzung: Verwarn- /Bußgeldbescheid (30 - 50 € Plakatierung; bis 250 € Abschleppungsauftrag Werbeanhänger) s. Tabelle

 

VA Fleischhauer führt aus, dass das Ordnungsamt sämtliche Anträge auf Veranstaltungswerbung genehmigen müsse. Um regulierend über die Bestimmung der Anzahl und Standorte eingreifen zu können, müsste eine Gestaltungssatzung aufgestellt werden.

 

Der Vorsitzende Kohl bekräftigt, dass ohne eine solche Satzung keine vernünftige Regelung zu erzielen sei.

 

Stv. Rehm fragt, wie „Wildes Plakatieren“ überhaupt definiert sei, wenn ohnehin jede Veranstaltung genehmigt würde? VA Fleischhauer gibt mit ungenehmigten Werbeanhängern oder 50 Plakaten bei 10 genehmigten Beispiele.

 

Stv. Giebels spricht dafür, dass Plakatierungen generell nicht den Verkehr gefährden dürfen und die Verantwortlichen für etwaige Nachbesserungen ihre Kontaktdaten hinterlegen. Nicht duldbar seien preiswerte Ständer und Plakatträger, die einfach über ihre Gültigkeit hinaus stehen gelassen und unansehnlich würden, wodurch das Stadtbild leide. Auch müsse ein kostendeckender Betrieb sichergestellt sein, so dass neben dem Bußgeld auch die Deckung des Verwaltungsaufwandes berücksichtigt werde. Er bittet das Ordnungsamt, die zur Verfügung gestellten Daten nochmals zu prüfen, bevor sie zu Protokoll gegeben würden.

 

Stv. Rehm zeigt sich verärgert, dass auf die Anfrage von Stv. Sack beim Ordnungsamt, in einem konkreten Fall - die Jugendgefährdung zu prüfen - nichts konkretes passiert sei. Ihm fehle eine gründliche Vorarbeit der Stadt und Beispiele aus anderen Städten, wie dem Problem effektiv zu begegnen sei.  Er beantragt eine Unterscheidung bei der Genehmigung von gewerblichen und gemeinnützigen Plakatierungen.

 

Der Vorsitzende Kohl erklärt für den Ausschuss, mit der bisherigen Handhabung absolut unzufrieden zu sein. Er habe den Eindruck, dass das Ordnungsamt nicht interessiert sei Ordnung zu schaffen. Eine Gestaltungssatzung solle nun erarbeitet werden, um Abhilfe zu schaffen. Dabei müsse die Abrechung kostendeckend erfolgen und sämtliche Kosten dem Verursacher auferlegt werden.

 

Stv. Stracke stellt Einigkeit fest und empfiehlt, Mustersatzungen des DStGB als Basis einzusetzen. Bei den genannten geringen Ordnungsgeldern könnten es die Plakatierenden  auf ein Bußgeld ankommen lassen. Ihm sei bei der Freigabe von Werbeorten die Rücksichtnahme auf den Verkehr wichtig. Für die nächste Sitzung hoffe er auf eine vernünftige Vorlage als Entscheidungsgrundlage.

 

Stv. Giebels pflichtet den Vorrednern für eine Gestaltungssatzung bei und hält diese für ein gutes Instrument, gerade Wiederholungstätern habhaft zu werden. Die Ausarbeitung sollte beim Rechtsamt liegen und mit der Wirtschaftsförderung abgestimmt werden.

 

VA Fleischhauer kann sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Wirtschaftsförderung, Bauaufsicht und Rechtsamt vorstellen.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob im Fall eines Bußgeldes die Kosten für die Sondernutzung nachträglich fällig würden?

 

Stv. Rehm empfindet weitere neue Werbmöglichkeiten für die Gesamtsituation als nicht förderlich. Das Ordnungsamt sei mit der Überwachung bisheriger Anschlagorte bereits überfordert.

 

AM Eisner sieht vor allem in der Werbung für überregionale Veranstaltungen, bspw. der Messe Düsseldorf ein Problem. Diesen Punkt sollte man besonders im Entwurf berücksichtigen und die Ortsfremden stärker als die Heimischen einschränken.

Er empfiehlt eine Autorisierung der Werbung bzw. Werbeträger bspw. über Aufkleber, die durch das Ordnungsamt vergeben würden. Dies sei ohne großen Aufwand durchführbar und wirkungsvoll.

 

Stv. Drennhaus bittet zwei ergänzende Punkte zu berücksichtigen: Plakate, die an fremdes Eigentum geklebt und Plakatständer, die laufend neu bestückt werden.

Für den Fall, dass eine Mustersatzung zum Einsatz käme, müsse diese lokalspezifisch qualifiziert werden. Der Vorschlag von VA Eisner sei zur Limitierung gut geeignet.

 

Stv. Henchoz fragt, ob die Ordnungsgelder vorgegeben oder  durch die jeweilige Kommune festlegbar seien? Strafgelder müssten um Wirkung zu entfalten, erhöht werden. VA Fleischhauer verweist auf die vorhandene Sondernutzungssatzung.

 

Der Vorsitzende Kohl fasst die Diskussion zusammen und bittet die Verwaltung für die nächste Ausschusssitzung einen Satzungsentwurf vorzulegen, der die angesprochenen Punkte berücksichtigt. Die vorgeschlagene Autorisierung sei ein guter Vorschlag und ein Weiterkommen in der nächsten Sitzung möglich.


Abstimmungsergebnis: