Beschluss:

 

Für Online-Fraktionssitzungen, welche im März, April, Mai und Juni 2020 vor dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.06.2020 durchgeführt wurden, werden ebenfalls Sitzungsgelder ausgezahlt, sofern diese im gleichen Rahmen wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung stattgefunden haben.

 

Voraussetzungen hierfür sind, dass nachweislich eine Sitzung vorlag, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilgenommen haben und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festgestellt und schriftlich festgehalten. Die entsprechende Teilnehmermeldung an die Verwaltung erfolgt analog zur Teilnehmermeldung von gewöhnlichen Fraktionssitzungen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen