Beschluss:

 

Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze je Ausschuss wird auf 2 festgelegt.

 

Die stellvertretenden Ausschussvorsitze werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Das „Zugreifverfahren“ für die stellvertretenden Ausschussvorsitze wird nach Abschluss des „Zugreifverfahrens“ für die Ausschussvorsitze fortgesetzt.

 

Die Ausschussvorsitze werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 Abs. 5, Sätze 2-4 GO NRW)

 

·         Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) - CDU

·         Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) - GAL

·         Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) - CDU

·         Ausschuss für Bildung und Sport (BSA) - WLH

·         Ausschuss für Soziales, Integration und Generationen (SIGA) - SPD

·         Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) - SPD

·         Ausschuss für Umwelt und Mobilität (UMA) - CDU

·         Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) - WLH

·         Wahlprüfungsausschuss (WahlPrA) - CDU

 

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren stellvertretenden Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NW):

 

·         Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) – WLH (1.) / SPD (2.)

·         Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) – SPD (1.) / CDU (2.)

·         Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) – GAL (1.) / WLH (2.)

·         Ausschuss für Bildung und Sport (BSA) – GAL (1.) / CDU (2.)

·         Ausschuss für Soziales, Integration und Generationen (SIGA) – FDP (1.) / CDU (2.)

·         Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) – CDU (1.) / WLH (2.)

·         Ausschuss für Umwelt und Mobilität (UMA) – SPD (1.) / GAL (2.)

·         Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) – CDU (1.) / SPD (2.)

·         Wahlprüfungsausschuss (WahlPrA) – SPD (1.) / CDU (2.)


Protokoll:

 

Stv. Lemke beantragt für die CDU-Fraktion, dass es in den Fachausschüssen mit 17 Sitzen zukünftig drei stellvertretende Ausschussvorsitzende gibt. Dieser Antrag ergebe sich daraus, dass es bereits vorgekommen sei, dass sowohl die Vorsitzenden als auch deren Stellvertreter nicht an der Sitzung teilnehmen konnten und diese somit abgesagt werden mussten. Der Antrag auf drei stellvertretende Ausschussvorsitzende solle dem vorbeugen.

 

Stv. Stracke beantragt für die SPD-Fraktion wiederrum, dass es bei der bisherigen Regelung bleibe und alle Ausschüsse mit zwei stellvertretenden Ausschussvorsitzenden besetzt würden.

 

Stv. Rehm teilt mit, dass sich die GAL-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion anschließe. Es sei erst einmal vorgekommen, dass eine Sitzung nicht stattfinden konnte, weil kein Vorsitzender zur Verfügung stand und dies sei in Zeiten der Pandemie auch nicht ungewöhnlich, weshalb auch die GAL-Fraktion keinen Bedarf sehe, die Zahl der Stellvertretungen zu erhöhen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt im Anschluss über den Antrag der CDU-Fraktion auf drei stellvertretende Ausschussvorsitzende abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

12 Ja  /  22 Nein  /  0 Enthaltungen

 

Im Anschluss lässt sie über den Antrag der SPD-Fraktion auf zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

 

Da die Ratsfraktionen keinen einheitlichen Vorschlag bezüglich der Verteilung der Ausschussvorsitze vorlegen, beantragt Stv. Lukat im Anschluss, dass das Zugreifverfahren für die Verteilung der Vorsitze und deren Stellvertretungen anhand der beigefügten Liste gem. der d’Hondtschen-Verteilung (siehe Ratsinformationssystem – TOP 8) durchlaufend durchgeführt wird. Andernfalls würde nach Verteilung der Vorsitze die Liste wieder von vorne begonnen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

 

Nachdem das weitere Verfahren geklärt ist, ruft Bgm’in Dr. Warnecke die einzelnen Fraktionen gem. der beigefügten Verteilungsliste auf und bittet sie, einen Ausschuss für den Vorsitz oder die Stellvertretung zu wählen. Verteilt werden dabei zunächst die Vorsitze, dann die ersten und im Anschluss daran die zweiten Stellvertretungen.

 

Folgende Vorsitze können hierbei nicht berücksichtigt werden:

 

  • Haupt- und Finanzausschuss (Vorsitz hat Bgm’in)
  • Wahlausschuss (Vorsitz hat Wahlleiter/in)
  • Jugendhilfeausschuss (Vorsitz wird vom JHA selbst gewählt)

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen