Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Haan delegiert seine Entscheidungsbefugnisse aufgrund einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (gem. Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2020 für die Dauer von einem Monat), gem. § 60 Abs. 1 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Haan. Die Delegation endet automatisch mit außer Kraft treten der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite.


Protokoll:

 

Stv. Giebels möchte hierzu noch wissen, ob er im Falle einer Delegierung der Entscheidungsbefugnisse des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss auch weiterhin sein Antragsrecht als fraktionsloses Ratsmitglied behalte, auch wenn er im Haupt- und Finanzausschuss nur beratendes Mitglied sei.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates können auch einzelne Stadtverordnete einen Antrag zur Tagesordnung einreichen, sofern diese spätestens 21 Tage vor der Sitzung schriftlich der Bürgermeisterin vorliegen.

Gem. § 16 der Geschäftsordnung gelten die Regelungen zu den Sitzungen des Rates auch für die Sitzungen der Ausschüsse. Dementsprechend können auch einzelne Stadtverordnete Anträge zur Tagesordnung in Ausschusssitzungen einreichen. Nach § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhalten die Antragssteller bei Beratung des Antrages auf Verlangen vorab das Wort.

 

Bezugnehmend auf den Stv. Giebels ergibt sich für ihn aufgrund seiner Stellung als beratendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ein generelles Rederecht in den Sitzungen dieses Ausschusses, unabhängig davon, ob ihm als Antragssteller das Wort erteilt werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen