Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die vorliegenden Anfragen der GAL-Fraktion vom 05.11.2020 sowie der WLH-Fraktion vom 08.11.2020 und erläutert hierzu, dass der Stadt ein Angebot eines Vereins vorliege, der sich auf ehrenamtlicher Basis bereit erklärt habe, die entsprechende Kontrolle und Regelung der Zugänglichkeit der Sportplätze zu übernehmen. Die Verwaltung sei bereit auf dieses Angebot, zunächst befristet bis zum 30.11.2020, einzugehen. Sofern die Sperrungen seitens der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) weiter aufrecht erhalten blieben und es ein positives Feedback bezüglich der Arbeit des Vereins gäbe, werde man die Vereinbarung gerne verlängern. Sie bedank sich ausdrücklich für das ehrenamtliche Engagement.

 

Sie betont nochmals, dass unter dem Begriff “Individualsport“ lediglich Einzelsport gemeint sei. Schon das gemeinsame Laufen ohne Einhaltung des Abstandes sei kein Individualsport mehr. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die alleinige Ausübung des Sportes ohne Partner.

 

Bezüglich der Bolzplätze führt sie aus, dass diese dazu gedacht seien, Teamsport auszuüben, was nach der derzeitigen CoronaSchVO nicht erlaubt sei. Die Verwaltung habe deshalb die Notwendigkeit gesehen, auch die Bolzplätze zu sperren.

 

Stv. Rehm begrüßt die ehrenamtliche Vereinbarung mit dem Sportverein.

 

Stv. Stracke möchte hierzu wissen, wie viele Personen sich gleichzeitig auf dem Sportplatz aufhalten dürften und wer dies kontrolliere.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt hierzu, dass dies mit dem Verein geklärt sei.

 

Stv. Lukat verweist auf die gesperrten Bolzplätze auf den Schulhöfen. Sie frage sich, weshalb den Kindern hier weitere Spielmöglichkeiten und Aufenthaltsfläche genommen werden.

 

StVD Rennert erläutert hierzu, dass es nach den Bestimmungen der CoronaSchVO lediglich erlaubt sei, diese für den Sportunterricht zu öffnen. Auch die Sportplätze und das Hallenbad seien für den Sportunterricht geöffnet. Außerhalb des Unterrichtes, beispielsweise während der Pausen, sei die Nutzung des Platzes für die Ausübung von Teamsport, in diesem Falle meistens Fußball, nicht erlaubt. Sofern der Platz wie ein gewöhnlicher Spielplatz genutzt und kein Team- oder Kontaktsport ausgeübt werde, sei eine Nutzung auch außerhalb des Unterrichtes möglich.

 

 

Stv. Ruppert verweist auf die letzten Sitzungen des Bildungsausschusses und der letzten Sitzung des Rates im Oktober. Hier wurde das Konzept für einen Neubau eines Mensagebäudes an der Don-Bosco Schule beschlossen. Hierbei kam es jedoch aus seiner Sicht zu einer immensen Kostensteigerung aufgrund des Denkmalschutzes.

 

Er möchte daher wissen, seit wann und mit welchem Anlass das Gesamtensemble der Don-Bosco Gebäude unter Denkmalschutz stünden und ob denn die „Käfig-Konstruktion“ (Feuertreppe) ebenfalls mit dem Denkmalschutz vereinbar sei.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die KGS Don Bosco ist seit dem 18.01.2006 unter der Nr. 131 als Ensemble (Schulgebäufe / Verwaltungstrakt / ehemaliges Hausmeisterhaus und Turnhalle) in die Denkmalliste A der Stadt Haan eingetragen und steht damit unter Denkmalschutz.

Damit unterliegt das Objekt den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Der Entwurf und die Ausführung des 2. baulichen Rettungswegs sind mit dem LVR als Obere Denkmalbehörde sehr umfänglich abgestimmt.

 

 

Stv. Stracke erkundigt sich nach dem Sachstand der Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers. Dieser sei bereits im letzten Stellenplan aufgeführt. Nun hab er in der Stellenanzeige der Stadt Haan gelesen, dass die Besetzung nur erfolge, wenn entsprechende Fördermittel gewährt würden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt hierzu aus, dass es bezüglich der Fördermittel sehr gut aussehe. Auch sei die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen und die eingegangenen Bewerbungen würden gerade gesichtet.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.