Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Sitzungen der Fachausschüsse des Rates finden, mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses, bis zum Ende des Jahres 2020 unter der sog. Soll-Stärken-Regelung statt.

 

Der/Die Vorsitzende des jeweiligen Fachausschusses fungiert gleichzeitig als Sprecher der eigenen Fraktion und vereint die Stimmanteile seiner Fraktion  in dem jeweiligen Ausschuss auf sich.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die derzeitige Lage der Corona-Pandemie. Die Verwaltung sei sich dem Ernst der Lage durchaus bewusst, dennoch sei es auch wichtig weiterhin politische Beschlüsse fassen zu können und diese auch im Vorfeld durch die Fachausschüsse beraten zu lassen.

 

Um dem Infektionsschutz dennoch gerecht zu werden und den Kreis der teilnehmenden Personen so weit wie möglich zu begrenzen, schlage die Verwaltung daher vor, die angesetzten Fachausschusssitzungen in Soll-Stärke stattfinden zu lassen. Dies würde bedeuten, dass von jeder Fraktion nur ein Sprecher bzw. eine Sprecherin an der Sitzung teilnehme und bei einer Abstimmung alle Stimmen der eigenen Fraktion auf sich vereinen würde.

 

Stv. Sack verweist auf die Sonderregelungen des Jugendhilfeausschusses, beispielsweise, dass dieser seinen Vorsitz selbst bestimme. Er weist darauf hin, dass eine konstituierende Sitzung nicht mit der Soll-Stärken-Regelung vereinbar sei und bitte daher darum, die geplante Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2020 in voller Stärke stattfinden zu lassen.

 

Stv. Lukat möchte wissen, wie die Regelungen in Bezug auf den Ausschussvorsitz aussehen. Sie nennt als Beispiel hierfür den Ausschuss für Bildung und Sport (BSA) in dem die Stv. Wahlers den Vorsitz inne habe. Solle dann aus ihrer Fraktion noch ein weiteres Mitglied an der Sitzung teilnehmen oder erfülle die Stv. Wahlers dann die Doppelfunktion des Fraktionsmitgliedes und des Vorsitzes.

 

Bgm’in Dr. Warnecke bestätigt, dass im Falle der Soll-Stärken-Regelung der bzw. die Vorsitzende auch gleichzeitig als teilnehmendes Mitglied der Fraktion gelte und für diese abstimme. Ein weiteres Mitglied der Fraktion sei daher nicht notwendig.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen