Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 vorgestellte Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Haan für die Jahre 2020 bis 2026 wird zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Haan empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Entwurfsfassung der Medienentwicklungsplanung dargestellten erforderlichen Mittel zu konkretisieren, in den Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu erläutern.

 

Beschluss zum Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2020:

Der Antrag der FDP-Fraktion wird zur Beratung in die nächste Sitzung des BSA verwiesen.


Protokoll:

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlage und den Sachverhalt. Die Vorlage sei die gleiche, welche bereits in der Sitzung des BKSA am 07.10.2020 und anschließend im HFA am 27.10.2020 und im Rat am 29.10.2020 behandelt wurde. Der Unterschied sei, dass der Medienentwicklungsplan nun nicht mehr eingebracht, sondern beschlossen werden solle. Der Beschluss sei zwingend erforderlich, damit die Stadt entsprechende Fördermittel aus dem Digitalpakt abschöpfen könne. Sie verweist auch auf einen vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2020 (siehe Ratsinformationssystem). Sie sehe den Antrag als Ergänzung bzw. Weiterführung des Medienentwicklungsplanes. Sofern der BSA und später auch der Rat dem Plan seine Zustimmung gebe, sei auch der Weg zur Vollausstattung nicht versperrt. Hierzu wird wie versprochen zu den Haushaltsplanberatungen eine ergänzende Verwaltungsvorlage erstellt.

 

Die Vorsitzende Stv. Wahlers bekräftigt noch einmal im Hinblick darauf, dass der Plan ein Gerät für zwei Schüler/innen vorsehe, dass man zwischen den Geräten, welche für zuhause und welche nur für den Schulbetrieb innerhalb der Schule gedacht seien, differenzieren müsse. Hier wünsche sie sich eine noch klarere Wortwahl.

 

Bgo. Herz erläutert, dass der Medienentwicklungsplan in der Endstufe vorsehe, dass ein Gerät für zwei Schüler/innen vorhanden sei. Hierbei handele es sich allerdings um ein Gerät, welches in der Schule verbleibe und nicht für den Einsatz zuhause gedacht sei. Es sei vor allem in der derzeitigen Pandemie-Lage auch nicht zumutbar, dass sich die Schüler/innen die Geräte auch zuhause teilen müssten.

Die bestellten Geräte für die bedürftigen Schüler/innen seien hingegen Leihgeräte seitens der Stadt und sowohl für den Einsatz in der Schule, als auch für den Einsatz zuhause vorgesehen. Ebenfalls sollen die eigenen Geräte der Schüler/innen (Bring your own Device-Ansatz) im Unterricht eingebracht werden. Dies sei ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Vollausstattung. Man sei also derzeit planerisch schon weit weg vom Ansatz: „nur“ ein Gerät für zwei Schüler/innen in der Schule

 

AM Sawukaytis greift die Aussage der Bgo. Herz auf, dass der Antrag der FDP-Fraktion keinesfalls dem Medienentwicklungsplan im Wege stehe, sondern diesen lediglich ergänze, um langfristig die Vollausstattung zu erreichen. Die FDP-Fraktion könne dem Plan zustimmen.

 

Stv. Günther erklärt, dass sie die vorgebrachten Argumente des FDP-Antrages nicht in Gänze nachvollziehen könne und diesen als Antrag zum Haushalt 2021 sehe. Dem Medienentwicklungsplan könne auch die GAL-Fraktion so zustimmen.

 

Stv. Blossey zeigt sich vom Antrag der FDP-Fraktion überrascht, da die SPD-Fraktion bereits einen ähnlich lautenden Antrag zur nächsten Sitzung des Rates als Einbringung vorgelegt habe. Dieser würde nach seiner Einbringung in die nächste Sitzung des BSA verwiesen werden. Er schlägt daher vor, mit dem FDP-Antrag ebenso zu verfahren und beide Anträge zu den Haushaltsplanberatungen im BSA zu beraten.

 

StOAR‘in Schmidt zeigt auf, dass sich, sofern man sich an den Geräten für die bedürftigen Schüler/innen orientiere, die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen bei einer Vollausstattung auf ca. 700.000 Euro belaufen. Zugrunde liegt jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nur eine grobe Kalkulation.

 

Bgo. Herz ergänzt, dass die Leihgeräte, welche jetzt für die bedürftigen Schüler/innen angeschafft würden, lediglich für die schulische Nutzung gedacht und ausgelegt seien. Etwas anderes, bspw. die private Nutzung für Freizeit sei mit einem solchen Gerät nicht möglich. Die Verwaltung bevorzuge daher den Fokus eher auf den Bring-your-own-device-Ansatz, da dies die zusätzlichen finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts in Grenzen hielte, sowie den Schüler/innen deutlich mehr Nutzungsmöglichkeiten bieten würde.

 

Stv. Morwind möchte wissen, ob in den genannten 700.000,00 Euro auch bereits der Support eingerechnet sei.

 

StOAR‘in Schmidt bestätigt dies.

 

AM Sawukaytis führt aus, dass sich die FDP-Fraktion der finanziellen Auswirkungen durchaus bewusst sei, diese jedoch als gute Investition sehe. Daher halte er den Antrag aufrecht.


Abstimmungsergebnisse:

 

Abstimmungsergebnis zu MEP:

einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2020:

einstimmig beschlossen