Beschluss:

 

1.    Die Sitzungen der Fachausschüsse des Rates, einschließlich der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, finden bis zum Ende der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, ausgerufen von der Landesregierung NRW, unter der sog. Soll-Stärken-Regelung statt.

 

2.    Je Fraktion nimmt ein*e Sprecher*in an den Sitzungen teil. Diese*r Sprecher*in vereint auf sich alle stimmen der jeweiligen Fraktion, inklusive der Stimme des*der Ausschussvorsitzenden.


Protokoll:

 

Stv. Ruppert erklärt, dass er es für machbar halte, dass die Vorsitzenden der Fachausschüsse auch gleichzeitig Sprecher für ihre jeweiligen Fraktionen sein können. Er selbst habe dies jahrelang im Unterausschuss für Organisation, Controlling und Personal (UA OPC) in der vergangenen Ratsperiode so durchgeführt.

Er könne jedoch nicht zustimmen, auch den Haupt- und Finanzausschuss, welcher zurzeit gem. § 60 Gemeindeordnung NRW in Vertretung des Rates tage, unter diesen Bedingungen tagen zu lassen. Es finde so keine Aussprache unter Beteiligung aller Ratsmitglieder mehr statt.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass die WLH-Fraktion bereits im letzten Jahr beantragt hatte, die Vorsitzenden nicht gleichzeitig auch zu den stimmberechtigten Sprechern der Fraktionen zu machen. Dies sei jedoch abgelehnt worden. Sie wundere sich daher über den Sinneswandel.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt hierzu, dass seitens anderer Fraktionen doch Zweifel an der getroffenen Regelung bestünden. Die Verwaltung sei daher dem Wunsch entsprechend nachgekommen.

 

Stv. Rehm teilt mit, dass auch die GAL-Fraktion gelernt habe, dass die Doppelfunktion aus Ausschussvorsitz und Sprecher*in der Fraktion nicht zielführend sei, daher begrüße er den Beschluss.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

einstimmig beschlossen

 

zu 2.

mehrheitlich beschlossen

14 Ja  /  3 Nein  /  1 Enthaltung