Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Haan setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

  • Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
  • Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Abs. 1, 3,13ff KiBiz,
  • Angeboten gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“   (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung.

 

Ein Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der Don-Bosco-Schule wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im Rahmen des eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch nehmen.

 

Soweit weiterhin Einschränkungen in der Wahrnehmung von Betreuungsangeboten vom Land NRW über den 31. Januar 2021 hinaus vorgegeben werden, wird die Verwaltung angewiesen, zunächst keine Beträge einzuziehen, bis sich der Rat erneut mit der Angelegenheit befasst hat.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen