Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des SIGA zu berichten, in welchem Umfang das SIM perspektivisch zum 01.01.2022 mit Zuwendungsbescheid an die Caritas des Kreises Mettmann vergeben werden kann.“


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke leitet mit der Bemerkung ein, die Vorlage müsse nicht heute abgestimmt werden. Dies reiche nach eingehender Beratung auch in der nächsten Sitzung des SIGA zu den Haushaltsberatungen.

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlagen. Basis für die Beschlussvorlage 50/035/2020 sei eine Anfrage der GAL-Fraktion gewesen, aufgrund derer die Verwaltung nach Abwägung von Pro- und Contra-Argumenten zu dem Schluss gekommen sei, die Aufgabe des Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) im Sinne der Bewohner der städtischen Unterkünfte mit eigenem Personal gut durchführen zu können. Da im Laufe der politischen Diskussion die Frage nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgekommen sei, habe die Verwaltung hierzu noch eine entsprechende Ergänzungsvorlage mit einer rechtlichen Bewertung verfasst. Deren Ergebnis sei, dass es für die hier in Rede stehende Aufgabe keinen automatischen Vorrang für Wohlfahrtsverbände gebe. Einen weiteren Vorteil einer Übernahme der Betreuung der Bewohner/Innen der städtischen Unterkünfte mit eigenem Personal sehe sie in der höheren Flexibilität. So hätte man im Lockdown durchaus Angebote für Schulkinder organisieren können, hätte man die eigene Steuerungshoheit darüber gehabt. Außerdem habe sich gezeigt, wie wichtig es sei, eine Führungskraft für das SIM unmittelbar und dauerhaft vor Ort zu haben, welche die ergebnisorientierte Steuerung der Prozesse verantwortet. Insgesamt gebe es drei Alternativen für die Aufgabenwahrnehmung:

 

  1. erneute Vergabe an einen externen Dienstleister (mit einer stark modifizierten Ausschreibung in Richtung Qualität)
  2. Vergabe per Zuwendungsbescheid an einen Wohlfahrtsverband (kaum Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt)   oder
  3. Aufgabenerfüllung durch städtisches Personal (Begründung vgl. Vorlage)

 

Bei einer Entscheidung zugunsten der Alternative 3 sei es, wenn dieses rechtlich zulässig sei auch ggfls. möglich, einen Wohlfahrtsverband über Teilaufgaben in die Aufgabenerledigung einzubinden, um dessen Kernkompetenzen im Sinne der Bewohner/Innen der Unterkünfte zu nutzen. Denkbar seien hier folgende Aufgaben (entsprechend der Bitte der Ausschussmitglieder schriftlich zu Protokoll):

 

  • Unterstützung der zugewiesenen Menschen bei der Eingewöhnung (Aufklärung über Rechte und Pflichten, Einweisung in die Unterkünfte, Erläuterung zu Arztbesuchen, Residenzpflicht, Umgang mit Post, Folgen von Schwarzfahren, Jugendschutzgesetz, Einkaufsmöglichkeiten, Klärung besonderer Bedarfe etc.

 

  • Allgemeine Lebensberatung

 

Dazu gehören regelmäßige Workshops zu:

 

- alltägliche Haushalts- und Lebensführung

- „Akten-AG“

- „Auszugs-AG“

- Schulden

 

Dazu kommen noch folgende Aufgaben:

 

- Terminvereinbarung und im Bedarfsfall begleiten

- Beantragung von Mehrbedarfen

- Informationen, Notfallnummern immer aktuell in den Unterkünften anbringen

 

  • Unterstützung bei der Rückkehr in das Herkunftsland/Förderung der Rückkehrbereitschaft (das betrifft Menschen mit unsicherer Bleibeperspektive, die beim Aufbau einer Existenz im Herkunftsland gefördert werden können, Abschiebungen könnten dadurch verhindert werden)

 

  • Netzwerk zu Beratungsstellen und Projekten aufrechterhalten

 

  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Festen (Sommerfest, Tag des Ehrenamtes, Weihnachtsfest)

 

  • Koordination Möbelspenden (diese Koordination ist für Haan nicht geregelt, die Kleiderkammer nimmt keine Möbel an, zurzeit werden die Sachen durch ehrenamtliche Helfer und Bekannte in deren Kreis weitergegeben, eine Koordinierungsstelle gibt es nicht, vieles geht dadurch verloren)

 

Stv. Lukat zeigt sich verwundert darüber, dass nun doch eine Lösung mit Zuwendungsbescheid möglich sein solle. Vor der Ausschreibung mit dem bekannten Ergebnis habe Bgm. Dr. Warnecke dem Rat versichert, dass eine Ausschreibung unumgänglich sei.

 

Stv Morwind fragt nach, ob im Falle eines Zuwendungsbescheides keine Vorgaben gemacht werden könnten.

 

Bgo. Herz legt dar, es sei ein Zuwendungsbescheid mit Nebenbestimmungen möglich, jedoch dürfe hierdurch keine Knebelwirkung entstehen.

 

Stv. Kunkel-Grätz erinnert daran, dass die Wohlfahrtsverbände viele Erfahrungen beim Thema SIM vorweisen könnten und möchte wissen, ob seitens der Verwaltung die Möglichkeit der Rücknahme der Zuwendung bestehe, falls man mit der Arbeit der Caritas nicht zufrieden sei.

 

Bgo. Herz sieht in einem solchen Fall eine gerichtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert und bezweifelt ausreichende Einflussmöglichkeiten.

 

Stv. Lukat betont, in der WLH-Fraktion seien die von der Verwaltung in der Ursprungsvorlage genannten Vorteile einer komplett städtischen Aufgabenerfüllung durchgefallen. Daher werde die WLH-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen. Sie bittet um eine Sitzungsunterbrechung, um den anwesenden Hr. Gärtner von der Caritas Mettmann hören zu können.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke ist der Meinung, EHC kümmere sich nicht um die Wohnungslosen. Auch städtisches Personal sei bisweilen einer großen Fluktuation unterworfen, auch hier könne das Wissen verloren gehen. Auch die Caritas habe in der Vergangenheit der Verwaltung in engen Zeitfenstern Tätigkeitsberichte abliefern müssen. Er unterbricht die Sitzung.

 

Während der Sitzungsunterbrechung führt Hr. Gärtner aus, während der Zusammenarbeit habe immer ein guter Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Caritas geherrscht. Bei der Beratung Wohnungsloser sei die Caritas zweifellos besser aufgestellt als EHC. Die Vereinbarung von Zielvereinbarungen sei schwierig, weil sich das zu beratende Klientel als wenig stabil erweise. Ein permanenter Umgang mit diesem Personenkreis sei das Wichtigste.

 

Stv. Morwind möchte wissen, ob es früher auch Zielvereinbarungen zwischen Stadt und Caritas gegeben habe.

 

Hr. Gärtner erinnert sich, dass recht stringente Absprachen bestanden hätten.

 

Stv. Lukat fragt, ob die Caritas die Möglichkeit habe, die Aufgabe SIM ab dem 01.01.2022 via Zuwendungsbescheid zu übernehmen.

 

Hr. Gärtner erklärt, das Personal müsse neu zusammengesetzt werden, das frühere Netzwerk zu den Ehrenamtlichen bestehe aber noch.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Stv. Haberpursch für die GAL-Fraktion, nicht der finanzielle Aspekt, sondern die Kontinuität der Arbeit sei entscheidend.

 

Stv. Kunkel-Grätz wirft ein, die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit hätten gezeigt, dass es schwierig sei, gutes Personal für die öffentliche Verwaltung auf dem Stellenmarkt zu rekrutieren. Ein Wohlfahrtsverband sei hier sicher besser aufgestellt.

 

Bgo. Herz versichert, die Stadt Haan sei ein attraktiver Arbeitgeber und könne gute Konditionen, vor allem einen sicheren Arbeitsplatz, anbieten. Eine Personalreserve könne die Stadt zwar nicht vorhalten, dies sei aber bei anderen Arbeitgebern auch nicht anders.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke meint, es sei nie die Intention des SIA gewesen, primär nach dem Subsidiaritätsprinzip zu entscheiden. Rein Interesse halber könne im nächsten DOPA angefragt werden, wie viele Personalverfahren noch bei der Stadt anhängig seien. Man sei jahrelang gut mit der Arbeit der Caritas gefahren und solle nicht mit dem Schicksal der bedürftigen Menschen spielen. Er frage sich, was geschehe, wenn die Stadt kein Personal rekrutieren könne. Er möchte in Erfahrung bringen, welche Nebenbedingungen die Stadt einem Zuwendungsbescheid an einen Wohlfahrtsverband beifügen wolle.

 

Stv. Lukat formuliert einen alternativen Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig