Sitzung: 02.02.2021 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 66/015/2020
Beschluss:
1.
Zur Erhaltung des Charakters und der
Zweckbestimmung der Fußgängerzone Neuer Markt bleibt eine Befahrung mit
Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Radverkehr, außerhalb der Lieferzeiten
generell untersagt, sofern keine Ausnahmegründe vorliegen.
2.
Der Antrag der SPD-Fraktion, das Befahren der Fußgängerzone im Innenstadtbereich für Taxen und Mietwagen
auch außerhalb der Ladezeiten freizugeben, sofern ein Fahrauftrag vorliegt, der
im Fußgängerbereich beginnt oder endet sowie zur entsprechenden Beschilderung
der Einfahrten in den Fußgängerbereich, wird abgelehnt.
Protokoll:
Stv. Dürr: Die SPD bedauert
sehr, dass nicht alle Dokumente für die Entscheidungsfindung von der Verwaltung
aufgeführt werden. Die Unterschriftenliste und auch ein zweites Gespräch als
Protokoll sind nicht beigefügt. Die SPD ist der Auffassung, dass
mobilitätseingeschränkte Personengruppen benachteiligt werden. Daher wird um
Zustimmung für den Antrag geworben.
Stv. Rehm: Die GAL werde
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja 10 / Nein 7 / Enthaltung
0