Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Zur Erhaltung des Charakters und der Zweckbestimmung der Fußgängerzone Neuer Markt bleibt eine Befahrung mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Radverkehr, außerhalb der Lieferzeiten generell untersagt, sofern keine Ausnahmegründe vorliegen.

 

2.    Der Antrag der SPD-Fraktion, das Befahren der Fußgängerzone im Innenstadtbereich für Taxen und Mietwagen auch außerhalb der Ladezeiten freizugeben, sofern ein Fahrauftrag vorliegt, der im Fußgängerbereich beginnt oder endet sowie zur entsprechenden Beschilderung der Einfahrten in den Fußgängerbereich, wird abgelehnt.

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Dürr: Die SPD bedauert sehr, dass nicht alle Dokumente für die Entscheidungsfindung von der Verwaltung aufgeführt werden. Die Unterschriftenliste und auch ein zweites Gespräch als Protokoll sind nicht beigefügt. Die SPD ist der Auffassung, dass mobilitätseingeschränkte Personengruppen benachteiligt werden. Daher wird um Zustimmung für den Antrag geworben.

 

Stv. Rehm: Die GAL werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 10 / Nein 7 / Enthaltung 0