Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss gem. Vorlage:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 534.116,38 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 534.116,38 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Protokoll:

 

Stv. Ruppert plädiert dafür, einen solch wichtigen Beschluss nicht in einem reduzierten Format wie dem heutigen zu beschließen.

 

Stv. Lukat führt aus, dass der Beschlussvorschlag nebst Begründung allen Rats- und Ausschussmitgliedern vorlag und dies innerhalb der Fraktion beraten werden konnte. Sie spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Stv. Rehm entgegnet, dass die GAL-Fraktion den Beschlussvorschlag keinesfalls als gut begründet ansehe. Seit Jahren verzichte die Stadt auf zusätzliches Geld, auch wenn dieses zweckgebunden sei.

Er stellt daher den Antrag, dass von dem ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse, 260.000,- Euro an die Stadt ausgeschüttet werden.

 

Stv. Stracke spricht sich dafür aus, auf den ausschüttungsfähigen Gewinn in voller Höhe zu verzichten um somit die Stadt-Sparkasse zu stärken.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt im Anschluss über den Antrag der GAL-Fraktion abstimmen.

 

Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 274.116,38 € verzichtet. 260.000,00 € werden an die Stadt Haan ausgeschüttet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 274.116,38 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja  /  14 Nein  /  0 Enthaltungen


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

14 Ja  /  3 Nein  /  1 Enthaltung