Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA stimmt der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 (01.08.2021 bis 31 07.2022) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zu.

 

1.    Die geplante Gruppenerweiterung in der Gruppenform III in der Kita „Am Sandbach“ wird durchgeführt. Der Betrieb der 3. Gruppe wird ab Mai 2021 aufgenommen.

 

2.    Die geplante Gruppenform III (Kinder von 3 Jahre bis zum Schuleintritt) in der Städt. Kita „Am Sandbach“ mit 20 - 25 Plätzen wird in eine Gruppenform I (Kinder von 2 Jahre bis zum Schuleintritt) mit 20 Plätzen umgewandelt.

 

3.    Der Ratsbeschluss vom 27. Februar 2018 zur Überbelegung in der städt. Kita „Am Bollenberg“ wird aufgehoben. In der städt. Kita „Am Bollenberg“ sollen gemäß der Bedarfsplanung die Überbelegungen ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sukzessiv abgebaut werden.

 


Protokoll:

 

Frau Kirchmann stellt für die Verwaltung die Kindergartenbedarfsplanung vor. Allen Kindern aus Haan könne zum 01.08.2021 ein Betreuungsplatz angeboten werden. Derzeit seien noch freie Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege vorhanden. Es sei mit den Trägern besprochen worden, die Überbelegung abzubauen. Einige tun dies. Auch Notplätze seien noch frei für Familien, die unterjährig zuziehen und einen Bedarf anmelden. Sogar Förderplätze seien frei.

 

AM Bernhild Kurosinski fragt nach, wie es zu den 29 Überbelegungsplätzen komme und ob es sich um eine bereinigte Zahl handele. In Einzelfällen sei ja eine Überbelegung unumgänglich und man wolle auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht einschränken, aber jeder freie Platz koste Einrichtungen Geld, was zu Defizitanträgen führen könne. Dies fordere Anstrengungen zum Abbau der Überbelegungen.

Sie wünsche sich für die nächste Kindergartenbedarfsplanung wieder die Tabelle mit der Übersicht aller Einrichtungen mit den aktuellen Belegungen, den genehmigten Plätzen und den Über- und Unterbelegungen in Haan, da diese einen schnellen Überblick über die Über- und Unterbelegungen nach Einrichtungen biete.

 

Zur Frage nach den Überbelegungsplätzen führt die Verwaltung aus, dass es sich um tatsächliche Überbelegungsplätze handele, die nicht mit Unterbelegungen gegengerechnet wurden.

 

Die Tabelle werde im nächsten Jahr in überarbeiteter Form wieder in die Kindergartenbedarfsplanung aufgenommen.

 

Für Stv. Marion Klaus zeigen die 29 Überbelegungsplätze, dass mindestens noch eine Gruppe fehle, wolle man von der Überbelegung weg.

AM Sven Groters sieht Haan auf einem guten Weg, im Kreis Mettmann sei man die Nummer 1, in NRW auf Platz 2.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen