Beschluss:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes - wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 ausgewiesen - dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Über vorliegende Veränderungsanträge zum Haushalt wird nach Beratung eine Empfehlung ausgesprochen.


Protokoll:

 

Hinweis der Verwaltung:

Die einzelnen Veränderungsanträge können in der Vorlage 20/002/2021 bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten am 23.02.2021 im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

Veränderungsanträge der Verwaltung

 

 

Nr. 23, 25, 37, 39 und 40

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

 

Veränderungsanträge der Politik

 

 

P33 – Antrag der CDU-Fraktion – Kommunalen Ordnungsdienst in Haan etablieren

 

Stv. Schmelcher erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

 

StVR’in Abel führt bezüglich der Personalkosten aus, dass die Besoldung der beantragten Stellen nach EG 8 TVÖD erfolge. Dadurch wären mit ca. 51.000,- Euro zusätzlicher Personalkosten pro Kalenderjahr und ca. 21.000,- Euro für die letzten 5 Monate in diesem Jahr zu rechnen, sofern dem Antrag gefolgt werde.

 

StVD Rennert ergänzt, dass die Personen dann auch kommunalen Ordnungsdienst und nicht nur Verkehrsüberwachung erbringen sollen. Hierdurch sei eine speziellere Ausbildung notwendig. Auch würden hierfür mindestens drei Personen benötigt, um mögliche Urlaubs- und Krankheitsausfälle kompensieren zu können. Generell weise er aber auch auf die Arbeitsplatzproblematik im Rathaus hin. Es gäbe derzeit keine freien Arbeitsplätze im Rathaus, denn auch wenn die Personen hauptsächlich im Außendienst tätig seien, so benötigten sie dennoch einen Arbeitsplatz, an dem sie bspw. Berichte schreiben könnten.

 

Stv. Lukat verweist auf die Vorlage 32-2/002/20214/3 aus dem Jahr 2014. Hier wurde für den Einstieg in den kommunalen Ordnungsdienst ein Personalansatz von sogar 4,0 Stellen angegeben. Der Ansatz der CDU-Fraktion von zwei 0,5 Stellen sei demnach viel zu wenig. Weiterhin stimmt sie dem StVD Rennert zu, dass für die Mitarbeiter*innen ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden müsse. Sie bittet die CDU-Fraktion daher den Antrag zurückzuziehen.

 

AM Elker führt aus, dass er in seiner aktiven Dienstzeit persönlich am Aufbau eines kommunalen Ordnungsdienstes in Mettmann beteiligt gewesen sei. Als Fazit sei festzuhalten, dass dies vor allem in Bezug auf wilde Müllentsorgung z.B. im Wald, verschwendete Ressourcen seien, da die Täter*innen meist nicht zu ermitteln seien. Ein kommunaler Ordnungsdienst sei vor allem am Wochenende und in den Abendstunden wichtig, dies sei jedoch mit dem beantragten Personalansatz nicht zu realisieren.

 

Stv. Stracke frage sich, weshalb man dem Antrag zustimmen solle, wenn doch die Verwaltung bereits erläutert hat, dass für die Mitarbeiter*innen kein Platz vorhanden sei. Er plädiert dafür mit dieser Thematik zu warten, bis das neue Rathaus errichtet sei und sich die Raumsituation der Verwaltung verbessert habe. Auch er bittet die CDU-Fraktion den Antrag zurückzuziehen, ansonsten müsse man diesen ablehnen.

 

Stv. Schmelcher zieht daraufhin den Antrag der CDU-Fraktion zurück.

 

 

Antrag der WLH-Fraktion vom 14.02.2021 – Baumaßnahmen im Rahmen von öffentlicher Videoüberwachung zur Kriminalprävention

 

Stv. Lukat erläutert den Antrag und berichtet, dass in einer Sitzung eines Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses bereits ein Mitarbeiter der Firma Bosch gewesen sei, welcher dort berichtet habe, dass im Park Vill d’Eu Leerrohre für eine Videoüberwachung des dortigen Pavillons verlegt werden sollen. Sie frage sich, welche Kosten hierfür anfielen, da doch eine Videoüberwachung eigentlich nicht möglich sei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfe hier nicht einmal ein Live-Bild ohne Aufzeichnung gesendet werden. Sie schlägt vor, eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten einzuholen.

 

AM Elker führt hierzu ergänzend aus, dass zur Installation und Betrieb einer öffentlichen Videoüberwachung ein sog. Kriminalitätsschwerpunkt vorliegen müsse. Von diesen gäbe es zwar ein paar im Land Nordrhein-Westfalen, jedoch seien dies Orte an denen verstärkt Verbrechensdelikte begangen würden, wie z.B. Drogenhandel, etc. Ihm sei jedoch nicht bekannt, dass es in Haan einen solchen Kriminalitätsschwerpunkt gäbe, daher sei der Betrieb einer öffentlichen Videoüberwachung in Haan nicht möglich. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Installation von Videokamera-Attrappen im öffentlichen Bereich rechtlich nicht erlaubt sei.

 

StVD Rennert stimmt zu, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Videoüberwachung nicht vorlägen. Er erläutert, dass es früher mal eine Kamera gegeben habe, welche ohne Aufzeichnung zur Zentrale der Feuerwache geleitet wurde. Diese sei aber bereits seit Jahren nicht mehr aktiv. Angedacht war es, dass zum Schutz des Eigentums der Stadt Haan in Form des Pavillons dort irgendwann eine Videoüberwachung möglich werden könnte. Da der Park Ville d’Eu derzeit neugestaltet werde, sollte die Chance genutzt werden, um dort bereits Leerrohre zu verlegen um zukünftig, sofern es dann rechtlich möglich sein sollte, ohne viel Aufwand Kabel für eine Videoüberwachung zu verlegen.

 

Stv. Lukat entgegnet, dass derzeit eine Videoüberwachung nicht möglich und auch nicht damit zu rechnen sei, dass es in Zukunft möglich sei. Deshalb würden auch keine Leerrohre dort benötigt.

 

Stv. Schmelcher weist darauf hin, dass die Leerrohre nicht zwingend für eine Videoüberwachung genutzt werden müssten. Auch für andere Dinge, welche aus rechtlicher Sicht unbedenklich seien, könnten die Rohre genutzt werden.

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Ausschusses einen TOP „Videoüberwachung“ auf die Tagesordnung aufzunehmen und den Landesdatenschutzbeauftragten hierzu einzuladen.

 

 

P12 – Antrag der CDU – Corona-Hilfe bis 31.12.2021,

P16 – Antrag der SPD – Corona-Hilfe bis 31.12.2022 &

P29 – Antrag der WLH-Fraktion – 2 Stunden kostenfrei Parken

 

StVR’in Abel erläutert zu den o.g. Anträgen, dass diese dem heutigen Ausschuss lediglich zur Kenntnis gereicht werden, da hier jeweils ein Produktsachkonto, welches unter die Zuständigkeit des FOA fiele, berührt werde.

 

 

Im Anschluss an die Beratung der einzelnen Veränderungsanträge, lässt der Vorsitzende Stv. Kaimer über den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2021 abstimmen.

 

Ausgenommen hiervon ist das Produkt 011100, die hierzu Beratungsbedarf seitens der WLH-Fraktion angemeldet wurde (siehe TOP 9)

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen