Beschluss:

 

Die Verwaltung prüft, welche Änderungen der Satzung des Jugendparlamentes durchgeführt werden müssen, damit die Teilnehmer*innen der JuPa an den Fachausschüssen des Rates Sitzungsgeld gezahlt werden kann und leitet darauffolgend die entsprechenden Schritte ein.


Protokoll:

 

Der Antrag wird grundsätzlich von den Ausschussmitgliedern begrüßt, allerdings werden auch die rechtlichen Hürden gesehen.

 

Bgo. Annette Herz erläutert hierzu, dass Sitzungsgelder nur an sachkundige Einwohner/innen, bei denen das passive Wahlrecht Voraussetzung sei, gezahlt werden könne. Somit sei dies bei Minderjährigen nicht möglich.

 

Für AM Dominik Budych ist sei es vor allem wichtig, dass alle Parlamentarier des Jugendparlamentes unabhängig von der Volljährigkeit Erfahrungen in den Ausschüssen sammeln können. Als beratende Mitglieder werde man die volljährigen Jugendparlamentarier in die Ausschüsse entsenden, aber auch die noch nicht Volljährigen sollten sich an den Sitzungen beteiligen. Grundsätzlich setze man sich im Jugendparlament für eine Änderung der Gemeindeordnung NRW ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis

Ja

13

Nein

0

Enth.

0

è

einstimmig