Beschlussvorschlag zum Zuständigkeitsbereich des BSA zum Haushalt 2021:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung und Sport werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 ausgewiesen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Über vorliegende Veränderungsanträge zum Haushalt wird nach Beratung eine Empfehlung ausgesprochen.


Protokoll:

 

Die vorliegenden Veränderungsanträge der Verwaltung sowie der politischen Fraktionen werden, angefangen mit den Anträgen der Verwaltung, nacheinander beraten. Im Anschluss an die Beratung erfolgt die jeweilige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.

 

 

Veränderungsanträge der Verwaltung

 

Die Veränderungsanträge der Verwaltung Nr. 3, 4, 43 (siehe Ratsinformationssystem) wurden gemeinsam beraten und beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Veränderungsantrag der Verwaltung Nr. 46 (siehe Ratsinformationssystem)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

 

 

Veränderungsanträge der politischen Fraktionen

 

P02 – Antrag der WLH – Austausch Hallenboden für den Profisport Turnhalle Adlerstr.

 

Bgo. Herz erläutert, dass es hierzu aus Sicht der Verwaltung keines Antrages bedürfe. Im Haushalt 2020 seien Rückstellungen von 150.000,- Euro gebildet worden, welche in den Haushalt 2021 übernommen werden würden. Laut Stellungnahme des Gebäudemanagements sei jedoch der aktuelle Hallenboden nach der Teilsanierung in einem guten Zustand und könne bespielt werden. Da jedoch aufgrund der Pandemie derzeit keine Spiele stattfänden, könne die Verwaltung noch keine Stellungnahme abgegeben, ob die Sanierung nicht bereits ausreiche. Sollte dennoch ein kompletter Austausch des Hallenbodens notwendig sein, so könne dies nicht vor den Sommerferien 2022 realisiert werden.

 

StOVR’in Abel ergänzt zu den Rückstellungen, dass diese bei einer Sanierung bzw. Austausch des Hallenbodens entsprechend aufgelöst würden. Zusätzliche Mittel müssten daher nicht beantragt werden.

 

AM Adam führt aus, dass es im letzten Jahr bereits ein Testspiel mit Haftmitteln gegeben habe. Er merkt an, dass hierzu noch keine Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Reinigungskosten vorläge.

 

Bgo. Herz erklärt, dass sie aktuell die Reinigungskosten aufgrund dieses Testspieles nicht nennen könne. Der Verwaltung sei jedoch sehr daran gelegen mit den Vereinen eine Pauschalisierung bezüglich der Reinigungskosten hinzubekommen.

 

AM Adam zieht den Antrag der WLH-Fraktion zurück.

 

P05 – Antrag der CDU-Fraktion – Weiterleitung Sportpauschale an Vereine

Stv. Morwind erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

 

StOVR’in Abel erläutert hierzu, dass es sich bei der Sportpauschale grundsätzlich um Fördermittel des Landes handele, welche pauschal an die Kommunen ausgezahlt würden. Diese dürften seitens der Kommune auch an Dritte weitergeleitet werden, sofern diese die gleichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie schlägt vor, seitens der Verwaltung ein Förderbudget einzurichten. Hier könnten dann die Vereine einen Antrag für Investitionen stellen, da das Geld nicht für sonstige Dinge wie beispielsweise die Bezahlung von Übungsleiter*innen verwendet werden dürfe.

Die gesammelten Anträge würden dann dem Ausschuss vorgelegt, welcher entscheiden könne, welcher Verein die beantragten Mittel erhalte. Die entsprechenden Vereine bekämen dann einen Zuwendungsbescheid, müssen im Gegenzug jedoch auch die Mittelverwendung nachweisen.

 

AM Adam bittet darum, das Verfahren mit möglichst wenigen Hürden aufzubauen.

 

AM Elker ergänzt, dass es eine Obergrenze geben solle.

 

Die Vorsitzende Stv. Wahlers schlägt vor, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion in der Form zu ändern, dass es heißen solle, dass alle Vereine einen entsprechenden investiven Antrag stellen können. Die Anträge sollten dann dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Stv. Morwind verdeutlicht, dass es der CDU-Fraktion darum gehe, explizit die Vereine mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies würde bei dem genannten Änderungsvorschlag verloren gehen.

 

Stv. Günther merkt an, dass es vor ein paar Jahren so gehandhabt wurde, dass Vereine einen Antrag stellen konnten und der Fachausschuss im Anschluss entscheiden konnte, wie die Mittel verteilt werden.

 

StOVR’in Abel weist darauf hin, dass durch den Bezug zur Sportpauschale die Verwaltung an den entsprechenden Erlass gebunden sei und daher die Möglichkeiten hier begrenzt seien.

 

Stv. Endereß schlägt daraufhin vor, den Bezug zur Sportpauschale zu streichen und 30.000,- Euro aus dem städtischen Haushalt für Vereine mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit bereitzustellen.

 

Die Vorsitzende Stv. Wahlers schlägt vor, dass die CDU-Fraktion zum Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden neuen Antrag vorlege.

 

Stv. Günther meldet in dieser Sache Beratungsbedarf an.

 

 

P06 – Antrag der CDU – Schwimmkurse für Grundschulkinder fördern

 

Stv. Blossey merkt an, dass es bereits im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag gegeben habe.

 

AM Adam verweist darauf, dass es ein landesweites Förderprogramm „NRW kann schwimmen“ gäbe.

 

StOVR’in Abel merkt hierzu an, dass sich dieses Programm lediglich an Vereine und Verbände richte. Die Stadt könne aus diesem Programm keine Fördermittel beantragen. Ein entsprechendes Programm für Städte und Gemeinden sei ihr derzeit nicht bekannt.

 

AM Weikämper führt im Namen aller Grundschulleitungen aus, dass der Antrag begrüßt werde und bittet darum, auch betroffene SuS zu berücksichtigen, die zum Sommer zur weiterführenden Schule wechseln.

 

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt 2021 ff. wird ein Budget von 10.000 Euro für städtisch bezahlte Schwimmkurse für Nichtschwimmerkinder an Grundschulen eingeplant.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

P08 – Gemeinsamer Antrag der CDU und SPD – Kiss&Ride-Zonen an Schulen

 

Stv. Kaimer erläutert den gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion.

 

AM Weikämper teilt mit, dass die Grundschulleitungen den Antrag begrüßen und es für sinnvoll halten, diesen in das Projekt „Schulwegplanung“ einzubeziehen, welches mit städtischen Haushaltsmitteln bereits für 2020 geplant, coronabedingt jedoch in das Jahr 2021 verschoben werden musste.

 

Stv. Günther verweist darauf, dass das größte Problem wohl darin bestehe, die Eltern bei der Umsetzung mitzunehmen.

 

AM Elker ergänzt, dass sich das generelle Verhalten der Eltern ändern müsse. Er befürchte, dass diese das Angebot nicht nutzen.

 

Stv. Dürr erläutert, dass die 25.000,- Euro Planungskosten seien. Es gehe darum, ein Angebot zu schaffen. Dass dieses dann auch genutzt werde, sei ein langfristiger Prozess, welcher sicherlich einige Zeit in Anspruch nehme.

 

AM Buchart führt aus, dass alle bisherigen Appelle an die Eltern im Endeffekt ergebnislos geblieben seien. Aus Sicht der Grundschulen seien entsprechende Zonen und Sanktionen leider notwendig.

 

AM Adam weist darauf hin, dass der Antrag der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr (UMA) bezüglich der eigenständigen Anreise zu den weiterführenden Schulen widerspreche. Auch haben Beispiele solcher Zonen bereits gezeigt, dass die Eltern diese häufig nicht nutzen. Er verweist darauf, dass dies ein sehr komplexes Thema sei, welches mit dem Antrag nicht erschöpfend erledigt sei.

 

Stv. Günther sieht das Schulwegkonzept als ersten Schritt. Danach könne bezüglich der Planungskosten weiter diskutiert werden.

 

StOAR’in Schmidt greift den Wortbeitrag des AM Weikämper erneut auf, wonach 30.000,- Euro für das Schulwegkonzept im Haushalt noch aus 2020 vorhanden seien. Die Ergebnisse des Konzeptes werden im zweiten Halbjahr im Ausschuss präsentiert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, sogenannte Kiss-and-Ride-Zonen (K&R) wenn möglich an allen Schulen in Haan einzurichten. Dafür wird ein Ansatz von 25.000 Euro in den HH 2021 eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

10 Ja  /  7 Nein  /  0 Enthaltungen

 

 

P25 – Antrag der SPD-Fraktion – Bereitstellung von mobilem Internet für Haaner Schüler*innen

 

Stv. Blossey erläutert den Antrag.

 

AM Sawukaytis führt aus, dass beispielsweise das Gymnasium den Schülern zur Verfügung stünde, sofern diese keinen Zugang zum Internet für das Homeschooling hätten. Er sehe daher in diesem Fall keinen Handlungsbedarf.

 

Bgo. Herz erläutert, dass auch die Verwaltung Probleme für einen geringen Anteil der Schülerschaft erkenne, deren Familien finanziell nicht ohne weiteres in der Lage sind, eine höhere Bandbreite bzw. ein größeres Volumen zu bezahlen. Diesen Schüler gelte es zu helfen, wozu die Verwaltung gerne bereit sei. Um die finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren, schlage sie 5.000,- Euro für mobiles Internet für alle bedürftigen Schüler*innen vor. So sei ein Ansatz im Haushalt erfasst und die Hilfe könne nach Genehmigung des Haushaltes schnell erfolgen.

 

Der Vertreter des Jugendparlamentes, Herr Budych fragt an, ob das von AM Sawukaytis erwähnte Angebot genutzt werde.

 

Die Leiterin des Gymnasiums, AM von Wiser bestätigt, dass es ein solches Angebot gebe, dieses jedoch nicht großartig genutzt werde.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung von mobilem Internet für bedürftige Haaner Schüler*innen, deren private Internetanbindung nicht ausreicht, zu organisieren. Die finanziellen Mittel in Höhe von 5.000,- Euro werden in den Haushalt 2021 eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen