Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Vollausstattung der Lehrkräfte an Haaner Schulen wird durch die Verwaltung überwiegend durch die Ausschöpfung der Förderrichtlinie des Landes sichergestellt (Vgl. hierzu Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020).

 

2.     Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen wird keine Vollausstattung realisiert. Die Ausstattung laut Medienentwicklungsplan wird umgesetzt.

 

3.     Für das Haushaltsjahr 2021 werden über die Planungen auf der Basis des Medienentwicklungsplanes hinaus keine weiteren finanziellen Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte für SuS bereitgestellt, weil hierfür derzeit kein Bedarf besteht.

 

4.     Für die SuS der weiterführenden Schulen werden für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt, die auf der Basis eines gemeinsam mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu erarbeitenden Stufenplanes konkretisiert werden. Angestrebt wird eine Vollausstattung aller SuS an weiterführenden Haaner Schulen mindestens ab der Jahrgangsstufe 7. Bei finanzieller Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten soll ein Eigenanteil erhoben werden. Die Geräte gehen in das Eigentum der SuS über.


Protokoll:

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlage und geht dabei auf die vorliegenden Anträge der SPD- und der FDP-Fraktion sowie die Stellungnahme des Jugendparlamentes ein.

Bezüglich der bestellten Endgeräte für die bedürftigen Schüler*innen sowie die Lehrkräfte teilt sie mit, dass seit dem 01.03.2021 bereits 75% der Schülergeräte geliefert worden seien. Einen zusätzlichen Bedarf sehe die Verwaltung derzeit nicht. Dennoch mache die Verwaltung aufgrund des erkennbaren fraktionsübergreifenden Konsenses einen Vorschlag für eine stufenweise Vollausstattung aller Schüler*innen der weiterführenden Schulen, um einen entscheidenden Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit zu erbringen und Planungssicherheit für die betroffenen Schüler*innen sowie deren Eltern zu generieren. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse sei es angedacht, die Geräte in das Eigentum der Schüler*innen übergehen zu lassen.

 

Stv. Morwind bedankt sich für die gute Arbeit und Vorlage der Verwaltung.

 

Stv. Blossey bedankt sich auch für die interfraktionelle Runde. Dennoch entspreche der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht in Gänze dem, was sich die SPD-Fraktion vorstelle. Beispielsweise solle es seitens der SPD-Fraktion keinen Eigenanteil der Schüler*innen geben. Auch den Übergang des Eigentums auf die Schüler*innen halte er für wenig zielführend, da der Gerätesupport Fragen aufwerfe.

Er beantragt daher, die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages zu streichen und schlägt stattdessen vor, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen in Kontakt trete, um bereits jetzt Bestellungen aufzugeben, da die Lieferzeiten derzeit recht lang seien. Auch solle das Eigentum der Geräte bei der Stadt Haan verbleiben.

 

Stv. Günther befürwortet eine Zug-um-Zug Lösung bezüglich der Vollausstattung. Bezüglich des Eigentums verweist sie auf die Chancengleichheit. Die bereits bestellten Geräte würden im Eigentum der Stadt Haan verbleiben. Eine private Nutzung der Geräte sei so nicht möglich.

 

Bgo. Herz erläutert hierzu, dass eine gewisse private Nutzung der Geräte möglich sei. Jedoch sei es nicht möglich zusätzliche private Apps zu installieren. Sie erläutert, dass die private Nutzung der weiteren Geräte im Rahmen der vorgelagerten Abstimmung mit Vertreter*innen aller Fraktionen, Schulleitungen, Schüler*innen- und Elternvertretungen, Jugendparlament und Verwaltung ausdrücklich gewünscht worden sei.

Bezüglich der bereits bestellten und teilweise gelieferten Geräte könne das Eigentum nur bei der Stadt Haan verbleiben, da diese durch Fördermittel finanziert worden seien. Dass das Eigentum bei der Stadt verbleibe, sei eine der Voraussetzungen für die entsprechenden Fördermittel des Landes gewesen.

 

AM Sawukaytis spricht sich für einen Eigenanteil aus, da beispielsweise ein Eigenanteil von umgerechnet 20 Euro pro Jahr keine soziale Ungerechtigkeit darstelle.

 

Der Schulleiter der Gesamtschule, AM Hoffmann bedankt sich für die gelieferten Geräte und die Verwaltungsvorlage. Diese entspreche dem Konsens, welcher bei dem Meinungsaustausch zwischen Verwaltung und Schulleitungen erzielt worden sei, daher unterstütze er den Vorschlag der Verwaltung.

 

Die Vorsitzende Stv. Wahlers begrüßt den per Videokonferenz zugeschalteten Herrn Thomaßen der Firma Thomaßen Consult und bittet ihn bezüglich der Kosten einer Vollausstattung um eine Stellungnahme.

 

Herr Thomaßen zeigt eine grobe Kostenkalkulation auf, welche von einer Realisierung der Vollausstattung beginnend ab dem Schuljahr 2023 / 2024 ausgehe. Bei einer Vollausstattung ab Klasse 7 beliefen sich die Mehrkosten auf 623.000,- Euro. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 1,1 Mio. Euro im Planungszeitraum.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

13 Ja  /  0 Nein  /  4 Enthaltungen