Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Digitalisierung, Organisation und Personal werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 ausgewiesen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Über vorliegende Veränderungsanträge zum Haushalt wird nach Beratung eine Empfehlung ausgesprochen.


Protokoll:

 

StOVR Abel fragt, ob alles im Paket beschlossen werden könne.

 

Der Vorsitzende Stv. Lemke trägt alle Veränderungsanträge kurz einzeln vor.

 

Abstimmungsergebnis zu den Veränderungsanträgen der Verwaltung:

 

einstimmig angenommen

 

 

P 13 Antrag CDU:

 

Stv. Braun-Kohl teilt mit, dass sie in verschiedenen Städten recherchiert habe und es dort überall zwischen 2.500 und 5.000 Follower gegeben habe. Es gebe also offensichtlich ein großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 

Stv. Stracke hält den Antrag für nicht zielführend.

 

Stv. Elker schließt sich Stv. Stracke an. Darüber hinaus möchte er der Verwaltung die Qualität der Beiträge auf Facebook ersparen.

 

Stv. Höhne schließt sich ebenfalls an und meint, dass Frau Kunders doch sicher auch mal den einen oder anderen Beitrag schreiben könne.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

6 Ja  /  11 Nein  /  0 Enthaltungen

 

 

P 14 Antrag CDU:

 

Stv. Braun-Kohl stellt fest, dass die Stadt bereits gute Erfahrungen mit den sog. § 16 i Kräften gemacht habe. Diese Möglichkeit biete eine gute Möglichkeit der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Diese Möglichkeit sei zunächst kostenneutral, später gebe es geringfügig weniger Erstattung (die ersten beiden Jahre 100%, im dritten Jahr 90%, im vierten Jahr 80% und im fünften Jahr 70%).

 

Stv. Stracke hätte sich eine Stellungnahme der Verwaltung gewünscht, ob die Kräfte -vor allem langfristig- überhaupt gebraucht würden.

 

Der 1. und technische Beigeordnete Alparslan berichtet von sehr guten Erfahrungen am Betriebshof. Arbeit gebe es dort genug, so dass es ein hohes Interesse an diesen Kräften gebe. Aufgrund des Altersdurchschnittes im Betriebshof gebe es auch gute Perspektiven für eine Dauerbeschäftigung.

 

Stv. Elker fragt, was nach der Förderung geschehe?

 

Stv. Höhne fragt, ob es eine Übernahmeverpflichtung gebe?

 

Stv. Ruppert würde nur zustimmen, wenn die Stellen einen kw-Vermerk erhielten.

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Arbeitsverhältnisse für einen längeren Zeitraum als ein Jahr geplant seien und diese deshalb im Stellenplan ausgewiesen werden müssten. Eine Übernahmeverpflichtung gebe es nicht. Die § 16 i Kräfte würden sowohl vom Jobcenter als auch durch eigene Kräfte begleitet und die bisherigen Erfahrungen seien gut. Die Aufnahme eines kw-Vermerks befürwortet er nicht. Die Politik müsse später entscheiden, ob diese Kräfte nach Ablauf der 100%igen Förderung bleiben sollen. Wenn eine freie Stelle zur Verfügung stehe, wäre das ohnehin möglich. Andernfalls müsse eine separate Entscheidung getroffen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

Stv. Braun-Kohl bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor allem und trotz Corona alle Aufgaben gestemmt hätten. Sie bittet darum, den Dank weiterzugeben.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

16 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung