Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/008/2021
Beschlussvorschlag:
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Digitalisierung, Organisation und Personal werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 ausgewiesen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.
Über vorliegende Veränderungsanträge zum Haushalt wird nach Beratung eine Empfehlung ausgesprochen.
Protokoll:
StOVR Abel fragt, ob
alles im Paket beschlossen werden könne.
Der Vorsitzende Stv. Lemke trägt alle Veränderungsanträge kurz
einzeln vor.
Abstimmungsergebnis zu den
Veränderungsanträgen der Verwaltung:
einstimmig angenommen
P 13 Antrag CDU:
Stv. Braun-Kohl teilt
mit, dass sie in verschiedenen Städten recherchiert habe und es dort überall
zwischen 2.500 und 5.000 Follower gegeben habe. Es gebe also offensichtlich ein
großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Stv. Stracke hält
den Antrag für nicht zielführend.
Stv. Elker schließt
sich Stv. Stracke an. Darüber hinaus möchte er der Verwaltung die Qualität der
Beiträge auf Facebook ersparen.
Stv. Höhne schließt
sich ebenfalls an und meint, dass Frau Kunders doch sicher auch mal den einen
oder anderen Beitrag schreiben könne.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
6 Ja
/ 11 Nein / 0
Enthaltungen
P 14 Antrag CDU:
Stv. Braun-Kohl
stellt fest, dass die Stadt bereits gute Erfahrungen mit den sog. § 16 i
Kräften gemacht habe. Diese Möglichkeit biete eine gute Möglichkeit der
Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Diese Möglichkeit sei zunächst
kostenneutral, später gebe es geringfügig weniger Erstattung (die ersten beiden
Jahre 100%, im dritten Jahr 90%, im vierten Jahr 80% und im fünften Jahr 70%).
Stv. Stracke hätte
sich eine Stellungnahme der Verwaltung gewünscht, ob die Kräfte -vor allem
langfristig- überhaupt gebraucht würden.
Der 1. und technische Beigeordnete Alparslan berichtet von sehr
guten Erfahrungen am Betriebshof. Arbeit gebe es dort genug, so dass es ein
hohes Interesse an diesen Kräften gebe. Aufgrund des Altersdurchschnittes im
Betriebshof gebe es auch gute Perspektiven für eine Dauerbeschäftigung.
Stv. Elker fragt,
was nach der Förderung geschehe?
Stv. Höhne fragt, ob
es eine Übernahmeverpflichtung gebe?
Stv. Ruppert würde
nur zustimmen, wenn die Stellen einen kw-Vermerk erhielten.
StOVR Titzer
erläutert, dass die Arbeitsverhältnisse für einen längeren Zeitraum als ein
Jahr geplant seien und diese deshalb im Stellenplan ausgewiesen werden müssten.
Eine Übernahmeverpflichtung gebe es nicht. Die § 16 i Kräfte würden sowohl vom
Jobcenter als auch durch eigene Kräfte begleitet und die bisherigen Erfahrungen
seien gut. Die Aufnahme eines kw-Vermerks befürwortet er nicht. Die Politik
müsse später entscheiden, ob diese Kräfte nach Ablauf der 100%igen Förderung
bleiben sollen. Wenn eine freie Stelle zur Verfügung stehe, wäre das ohnehin
möglich. Andernfalls müsse eine separate Entscheidung getroffen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Stv. Braun-Kohl
bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor allem und
trotz Corona alle Aufgaben gestemmt hätten. Sie bittet darum, den Dank
weiterzugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
16 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung