Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Vollausstattung der Lehrkräfte an Haaner Schulen wird durch die Verwaltung über-wiegend durch die Ausschöpfung der Förderrichtlinie des Landes sichergestellt (Vgl. hierzu Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020).

 

2.     Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen wird keine Vollausstattung realisiert. Die Ausstattung laut Medienentwicklungsplan wird umgesetzt.

 

3.     Für das Haushaltsjahr 2021 werden über die Planungen auf der Basis des Medienentwicklungsplanes hinaus keine weiteren finanziellen Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte für SuS bereitgestellt, weil hierfür derzeit kein Bedarf besteht.

 

4.     Für die SuS der weiterführenden Schulen werden für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt, die auf der Basis eines gemeinsam mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu erarbeitenden Stufenplanes konkretisiert werden. Angestrebt wird eine Vollausstattung aller SuS an weiterführenden Haaner Schulen mindestens ab der Jahrgangsstufe 7. Bei finanzieller Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten soll ein Eigenanteil erhoben werden. Die Geräte gehen in das Eigentum der SuS über.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen