Beschlussvorschlag:
1. Die Vollausstattung der Lehrkräfte an Haaner
Schulen wird durch die Verwaltung über-wiegend durch die Ausschöpfung der
Förderrichtlinie des Landes sichergestellt (Vgl. hierzu
Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020).
2. Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der
Grundschulen wird keine Vollausstattung realisiert. Die Ausstattung laut
Medienentwicklungsplan wird umgesetzt.
3. Für das Haushaltsjahr 2021 werden über die
Planungen auf der Basis des Medienentwicklungsplanes hinaus keine weiteren
finanziellen Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte für SuS
bereitgestellt, weil hierfür derzeit kein Bedarf besteht.
4. Für die SuS der weiterführenden Schulen werden
für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus
finanzielle Mittel bereitgestellt, die auf der Basis eines gemeinsam mit den
Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu erarbeitenden Stufenplanes
konkretisiert werden. Angestrebt wird eine Vollausstattung aller SuS an
weiterführenden Haaner Schulen mindestens ab der Jahrgangsstufe 7. Bei
finanzieller Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten soll ein Eigenanteil
erhoben werden. Die Geräte gehen in das Eigentum der SuS über.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen