Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat spricht sich für die bestehende Organisation des Ordnungsamtes (Amt 32) aus.

 

2.  Der Rat beschließt, die Planstelle der Amtsleitung des Ordnungsamtes mit dem Stellenwert der Besoldungsgruppe A 15 im Stellenplan 2021 zu belassen und die Stelle nach Ausscheiden des Stelleninhabers mit einer Volljuristin/einem Volljuristen zu besetzen.

 

3.  Der KW-Vermerk im Stellenplan an der Stelle 32/1 wird aufgehoben.


Protokoll:

 

Stv. Lukat erinnert daran, dass die WLH-Fraktion hier eine Bewertung der Stelle bezüglich der Besoldungsstufe angefordert hatte.

 

StOVR Titzer führt aus, dass die Stellenbewertung eine Empfehlung nach A15 ergeben hätte. Laut dem Bewertungsschema der KGSt seien immer auch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auch die Idee, die Feuerwehr aus dem Verantwortungsbereich der Stelle herauszunehmen, führe nicht zu einer Veränderung der Empfehlung, da sich Unterstellungsverhältnisse erst ab einer Größe von 1.000 Mitarbeiter*innen auswirken würden. Hierzu verweist er aber auch nochmal auf die Organisationshoheit der Bürgermeisterin bzw. der Verwaltung.

 

Sv. Lukat führt aus, dass aus Sicht der WLH-Fraktion hier Personalkosten eingespart werden könnten indem für die Rechtsberatung auf eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann gesetzt werde. Zudem verfüge die Verwaltung bereits über weitere Juristen innerhalb der Stadtverwaltung.

 

StOVR Titzer erläutert hierzu, dass sich die Verwaltung gegen eine Verteilung der Rechtsberatung auf andere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung ausspreche.

 

StVD Rennert ergänzt, dass die Arbeit der juristischen Sachbearbeitung in Haan keine Aufgabe sei, welche man nebenbei erledigen könne. Zudem weist er darauf hin, dass bei einer interkommunalen Zusammenarbeit möglicherweise Personalkosten eingespart würden, auf der anderen Seite jedoch höhere Sachkosten für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen anfallen würden.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

15 Ja  /  3 Nein  /  0 Enthaltungen