Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren 2010” wird beschlossen.

 

2.        Die Satzung über die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage -Abwassergebührensatzung- wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Holberg spricht der Verwaltung seinen Dank für sorgfältig vorbereitete Sitzungsvorlagen aus und freut sich, dass die Gesamtsumme der Belastungen nahezu unverändert sei. Insgesamt würden die Verbraucher gar weniger belastet als in den Vorjahren.

 

Stv. Pohler schließt sich der Danksagung in Richtung Verwaltung an. Ihn irritierten unterschiedliche Beträge im Vergleich zu anderen Städten. So erschließe sich ihm nicht, warum die BRW-Mitglieder sich über eine Reduzierung von 4 Cent freuen dürften, wenn der BRW seine Gebühr um 0,09 Cent erhöht habe. Weiter sei schwer nachzuvollziehen, wie die Kostenanteile der Querschnittsämter zustande kämen.

 

StVR Duske erklärt, bereits Rücksprache mit den Hildener Kollegen gehalten zu haben. Danach seien die Kosten der BRW-Mitglieder nicht abhängig vom BRW und dessen Gebühren, sondern allein von den Kosten, die bei der Stadt Haan entstünden.

Haan habe u.a. deshalb höhere Kosten als die Nachbarstadt, weil man geographische Nachteile habe. Bei den Querschnittsämtern würden die Kostenanteile der einzelnen Ämter nach einem komplizierten Schlüssel ermittelt und verteilt. Da sich dies nicht so leicht erklären ließe, biete er interessierten Politikern Akteneinsicht an.

 

Stv. Lukat ist aufgefallen, dass die Stadt eine um 34.000 qm geringere versiegelte Fläche als im Vorjahr angesetzt habe und bittet um Erklärung.

 

StVR Duske erläutert, dies sei ein Ausfluss aus den Korrekturdaten der Eigentümer, die diese der Stadt zugeschickt hatten, nachdem die Stadt die Daten der Luftbildaufnahmen ausgewertet hatte.

 

Stv. Wetterau fragt, ob die Verwaltung die Absicht habe, die von den Bürgern gemachten Angaben zu überprüfen.

 

StVR Duske erklärt, die Verwaltung habe bei allen Rückläufen Plausibiliätskontrollen durchgeführt, bei Verdachtsfällen seien stichprobenartige Ortsbesichtigungen erfolgt.

 

Bgo. Buckesfeld stellt klar, dass sich aufgrund des ständig ändernden Erscheinungsbildes der Haaner Landschaft wiederkehrende Überfliegungen im 15 Jahres-Rhythmus stattfinden müssten.

 

Stv. Herder möchte wissen, warum sich die Versicherungsbeiträge bei Beamten und Angestellten unterscheiden.

 

StVR Duske führt aus, dass bei Beamten die Regressfälle zur Rabattierung führten.

 

Bgo. Formella fügt an, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei den Angestellten bereits in den Beiträgen enthalten seien.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig